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Regulierung der Entgelte im Mobilfunk beginnt
Netzbetreiber müssen Entgelte genehmigen lassen
30. August 2006
Die Bundesnetzagentur hat am heutigen Mittwoch jedem der vier Mobilfunknetzbetreiber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und o2 Germany eine Regulierungsverfügung zugestellt. Die Regulierungsverfügungen legen die Bedingungen fest, zu denen die vier Mobilfunknetzbetreiber Gespräche aus anderen Netzen zu Endkunden im eigenen Mobilfunknetz durchleiten müssen.
Die Regulierungsverfügungen sind inhaltlich weitgehend identisch und im Tenor unverändert zu den Entwürfen geblieben, die am 23. Juni 2006 der Kommission und den anderen nationalen Regulierungsbehörden zur Stellungnahme übermittelt worden waren. Damit werden die vier Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet, ihre Mobilfunknetze zum Zwecke der Anrufzustellung mit anderen Netzen zusammenzuschalten. Die dafür verlangten Entgelte müssen sie sich von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen.
«Kostenorientierte Vorleistungspreise sind die Voraussetzung für eine Reduzierung der Endkundentarife, die auf diesem nun regulierten Produkt aufbauen und im Wettbewerb am Markt gebildet werden», sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die vier Mobilfunknetzbetreiber müssen nun unverzüglich Anträge auf Genehmigung der Entgelte für ihre Terminierungsleistungen bei der Bundesnetzagentur einreichen. Sobald die Anträge eingegangen sind, werden sie gemäß den gesetzlichen Vorgaben im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur und auf der Internetseite veröffentlicht. Darüber hinaus wird in diesen Verfahren eine öffentliche, mündliche Verhandlung stattfinden.
Die Regulierungsverfügungen sind inhaltlich weitgehend identisch und im Tenor unverändert zu den Entwürfen geblieben, die am 23. Juni 2006 der Kommission und den anderen nationalen Regulierungsbehörden zur Stellungnahme übermittelt worden waren. Damit werden die vier Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet, ihre Mobilfunknetze zum Zwecke der Anrufzustellung mit anderen Netzen zusammenzuschalten. Die dafür verlangten Entgelte müssen sie sich von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen.
«Kostenorientierte Vorleistungspreise sind die Voraussetzung für eine Reduzierung der Endkundentarife, die auf diesem nun regulierten Produkt aufbauen und im Wettbewerb am Markt gebildet werden», sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die vier Mobilfunknetzbetreiber müssen nun unverzüglich Anträge auf Genehmigung der Entgelte für ihre Terminierungsleistungen bei der Bundesnetzagentur einreichen. Sobald die Anträge eingegangen sind, werden sie gemäß den gesetzlichen Vorgaben im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur und auf der Internetseite veröffentlicht. Darüber hinaus wird in diesen Verfahren eine öffentliche, mündliche Verhandlung stattfinden.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n13752.html