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Neue Telekom-Tarife: Vor dem Abschluss gründlich prüfen
VZ Sachsen über Vermartkung neuer Tarife
Seit dem 18. September gibt es bei der Deutschen Telekom neue Tarife. Eine gravierende Neuerung besteht in der verlängerten Mindestvertragslaufzeit: Die beträgt bei den neuen Tarifen ein ganzes Jahr, während man die alten Tarife mit einer Kündigungsfrist von sechs Werktagen bei einer Mindestlaufzeit von einem Monat kündigen konnte, - und auch noch kann. Denn eine Umstellung der Bestandskunden auf die neuen Tarife erfolgt nicht automatisch, sondern nur auf Wunsch der Kunden.
«Diesem Kundenwunsch nach Tarifumstellung wird allerdings durch Werbeanrufe kräftig nachgeholfen», so Evelin Voß, Telekommunikationsexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. «Immer wieder klagen Verbraucher darüber, dass ihnen ein Tarifwechsel untergeschoben wurde, obwohl sie sich am Telefon lediglich damit einverstanden erklärt hatten, Informationsmaterial zugeschickt zu bekommen. Die Anfechtung der Tarifumstellung und das Rückbuchen in den ursprünglichen Tarif kosten dann Briefporto, Zeit und Nerven und verärgert die Telekom-Kunden erheblich».
Was laut Verbraucherzentrale Sachsen bei den Werbeanrufen gern verschwiegen und nur auf intensive Nachfrage mitgeteilt wird: Es gibt noch einen Telekom-Grundtarif, bei dem die Mindestvertragslaufzeit unverändert bei einem Monat und die Kündigungsfrist noch immer bei sechs Werktagen liegt - das ist der Tarif CallPlus. Er wird von der Deutschen Telekom nicht aktiv vermarktet. Jedoch ist er besonders für Wenig-Telefonierer geeignet, denn hier gibt es den analogen Telefonanschluss für eine monatliche Grundgebühr von 15,95 Euro (brutto). Auch ein DSL-Anschluss und entsprechende Zugangstarife lassen sich zu diesem Telefonanschluss hinzubuchen.
«Wechselwillige Verbraucher sind gut beraten, die neuen Tarife gründlich zu prüfen», meint Evelin Voß. Was die neuen T-Com Tarife beinhalten und was sie kosten finden Sie in unserer früheren News-Meldung.
