Werbeanrufe unter Vorwand des Verbraucherschutzes

Kostenpflichtiger Schutz vor unerwünschten Werbeanrufen?

09. November 2007

Die Verbraucherzentrale Berlin warnt vor immer häufigeren Werbeanrufen von Unternehmen, die angeblich für Verbraucherschutz sorgen wollen. Die angebotene Dienstleistung besteht in Schutz vor belästigenden Werbeanrufen und soll je nach Fall zwischen knapp 30 und 50 Euro kosten. Dies sei jedoch «rausgeschmissenes Geld, da durch die Eintragung in die Sperrlisten die Werbeanrufe nicht verhindert werden», warnt Ronny Jahn, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin. Übrigens werden solche Unternehmen selbst mittels rechtswidriger Werbeanrufe für ihre «Dienstleistung».

Schwierig wird es für Telefonkunden auch, weil anrufende Unternehmen sich als Verbraucherdienst oder Verbraucherschutzhilfe bezeichnen. Wegen der Namensähnlichkeiten soll es angeblich bereits zu Verwechselungen mit der Verbraucherzentrale gekommen sein: «Einige Verbraucher fragten hier nach, ob der Anruf bzw. das Angebot tatsächlich von der Verbraucherzentrale kamen», so die Verbraucherzentrale Berlin, und betonnt gleichzeitig, dass die Verbraucherzentrale selbst selbstverständlich niemanden anrufen würde, um ein Angebot zu unterbreiten.

Die Verbraucherzentrale ruft dazu auf, ihr Fälle von belästigender Telefonwerbung zu melden: per E-Mail an telefonwerbung@vz-bln.de, per Post oder per Fax. Für die Einleitung wettbewerbsrechtlicher Schritte benötigt sie von betroffenen Verbrauchern folgende Angaben: Datum und Uhrzeit des Anrufes, werbendes Unternehmen und beworbenes Produkt.

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