Betriebsverbot für CT1+ und CT2 Schnurlos-Telefone

Ab 2009 nur noch Geräte nach DECT-Standard erlaubt

27. Mai 2008

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass am 31. Dezember 2008 die Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die schnurlosen Telefonsysteme CT1+ und CT2 endet. Diese Geräte dürfen deshalb ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr genutzt werden. Damit können im kommenden Jahr in Deutschland nur noch Schnurlostelefone nach dem DECT-Standard genutzt werden.

Der Frequenzbereich für das System CT1+ (885 – 887 / 930 - 932 MHz) wurde inzwischen europaweit für die Nutzung durch öffentlichen Mobilfunk umgewidmet. Der Frequenzbereich des Standards CT2 (864,1 - 868,1 MHz) steht zukünftig Funkanwendungen kleiner Reichweite zur Verfügung. Daher dürfen schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2 ab dem 01. Januar 2009 in Deutschland nicht mehr betrieben werden. Schnurlostelefone nach dem CT1+ Standard wurden noch in den letzten Jahren zum Beispiel als Tele2 i-Hear Geräte angeboten. Auch andere Modelle sind teilweise noch im Versandhandel als Neuware erhältlich.

Auch Schnurlostelefone der ersten Generation nach dem Standard CT 1 werden noch privat und auf Flohmärkten gehandelt. Diese Geräte dürfen allerdings bereits seit 1998 nicht mehr betrieben werden, da die betreffenden Funkfrequenzen (914 MHz - 915 bzw. 959 MHz - 960 MHz) für den öffentlichen Mobilfunk genutzt werden. Zu erkennen seien solche Geräte laut Bundesnetzagentur an den Bezeichnungen Sinus 1 bis Sinus 5, Kennzeichnungen wie Posthorn, Z und einer Zulassungsnummer, die mit U oder V endet, bzw. einer der Zulassungsnummern A200025X, A200027X, A200465W oder A200025X.

Auch Schnurlose Telefone für den Markt in Fernost oder den USA dürfen in Deutschland nicht genutzt werden. Da diese in einem anderen Frequenzbereich arbeiten als die in Deutschland angebotenen Schnurlostelefone, werden andere Funkdienste massiv gestört, erklärt die Bundesnetzagentur. Obwohl solche Telefone keine deutsche Frequenzzuteilung erhalten können, werden sie gern von Reisen mitgebracht.

Die Allgemeinzuteilung des Frequenzbereichs 1880 - 1900 MHz für digitale Schnurlostelefone nach dem DECT-Standard ist nicht betroffen. Telefon, die nach diesem Standard arbeiten, dürfen weiterhin benutzt werden. Informationen über den benutzten Standard bzw. Frequenzbereich eines schnurlosen Telefons enthält die Benutzungsanleitung für das Gerät; auf dem Gerät selbst ist in der Regel der verwendete Frequenzbereich angegeben.

Da der Betrieb alter Geräte funkstörungen verursachen kann, stellt dies laut Bundesnetzagentur eine Ordnungswidrigkeit dar, die zur Zahlung eines Bußgelds führen kann. Außerdem kann der Aufwand für die Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt werden.

Lesen Sie unsere News auch als RSS-Feed

 
+++ Anzeige +++