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Verbraucherschützer mahnen 19 Mobilfunkanbieter ab
Unzulässige Klauseln in Mobilfunkverträgen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat insgesamt 19 Anbieter von Mobilfunkdienstleistungen abgemahnt, weil sie unzulässige Klauseln in ihren Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden würden. Dabei geht es insbesondere um Preis- und Leistungsänderungsvorbehalte, Haftungsregelungen sowie Kündigungsklauseln.
Laut vzbv wurden in sämtlichen überprüften Verträgen unzulässige Klauseln zum Nachteil der Verbraucher gefunden. In einem Fall haben Verbraucherschützer gar 23 bedenkliche Regelungen beanstandet. Häufig behielten sich Anbieter das Recht vor, Preise, Leistungen und Geschäftsbedingungen jederzeit nahezu unbeschränkt ändern zu können. Derartig ausufernde Klauseln sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes grundsätzlich unwirksam. »Es kann einfach nicht sein, dass Handyanbieter die Kunden in Verträge mit möglichst langer Laufzeit zwingen, sich selbst jedoch jedes Türchen offen halten wollen«, bemängelt vzbv-Rechtsexperte Thomas Bradler.
Abmahnungen gingen laut vzbv an die vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber, mehrere Service-Provider und Mobilfunk-Discounter sowie an weitere Anbieter in diesem Marktfeld.