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Missbrauchsverfahren zu Call&Surf-Paketen eingestellt
Bundesnetzagentur empfiehlt auf Vertragslaufzeiten zu achten
Die Bundesnetzagentur hat das Missbrauchsverfahren zu den Vertragslaufzeiten von Call&Surf-Paketen der Deutschen Telekom AG (DTAG) eingestellt. Die HanseNet Telekommunikation GmbH hatte das Missbrauchsverfahren nach § 42 Telekommunikationsgesetz (TKG) beantragt. Nach Feststellung der zuständigen Beschlusskammer ist der Missbrauchstatbestand des § 42 TKG auf Vertragslaufzeiten nicht anwendbar, teilte die Bundesnetzagentur mit. Dennoch wurde der Sachverhalt überprüft.
Als Ergebnis wurde festgestellt, dass derzeit auch keine tragfähigen Gründe bestünden, die die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens nach der Spezialnorm der Entgeltregulierung (§ 28 TKG) und die Kürzung von Vertragslaufzeiten beschränkt auf Vertragsabschlüsse mit der DTAG rechtfertigen, so die Bundesnetzangentur. Die Deutsche Telekom habe angekündigt, ab Januar 2009 die Vertragslaufzeiten des »Einsteigerprodukts« der Produktlinie Call&Surf, den Tarif Call&Surf-Basic, von derzeit 24 Monaten wieder auf 12 Monate zu senken. Neukunden sollen damit Gelegenheit erhalten, erste Erfahrungen mit Komplettangeboten aus Telefonanschluss, Internet und Verbindungsflatrate binnen einer überschaubaren Bindungsfrist zu machen, begründet die Bundesnetzagentur ihre Entscheidung.
»Der Verbraucher sollte sich vor Vertragsabschlüssen jedweder Art über die im Zusammenhang mit dem Preis einzugehende zeitliche Bindung klar werden und diese bei Vertragsabschluss mit ins Kalkül ziehen«, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, mit Blick auf die im Markt angebotenen Vertragslaufzeiten von Komplettangeboten.