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BNetzA legt Entgelte für Zugang zum Telekom-Netz fest
Telekom bekommt von Wettbewerbern weniger als beantragt
Die Bundesnetzagentur hat am Freitag die Entgelte bekannt gegeben, welche die Deutsche Telekom AG (DTAG) ihren Wettbewerbern für den Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur in Rechnung stellen darf. Dabei wurden teilweise deutlich niedrigere Entgelte festgelegt, als vom Bonner Konzern beantragt.
So beträgt das monatliche Überlassungsentgelt für einen Einbauplatz im Multifunktionsgehäuse, den speziellen Kabelverzweigern, die in grauen Kästen an öffentlichen Straßen und Wegen untergebracht sind, beträgt nun 113,94 Euro, statt den von der Deutschen Telekom geforderten 173,32 Euro. Der nun festgelegte Preis wird unter allen Nutzern eines Multifunktionsgehäuses, einschließlich der DTAG, aufgeteilt, so dass ein Wettbewerber alleine maximal die Hälfte des Betrags zu entrichten hat. Der monatliche Tarif je Meter für die Nutzung eines Kabelleerrohrs der Deutschen Telekom durch Wettbewerber wurde auf 0,12 Euro festgesetzt. Hierfür hatte die DT AG ein monatliches Überlassungsentgelt von 0,43 Euro beantragt.
Als Grund für die vorgenommene deutliche Kürzung gegenüber dem Antrag der Deutschen Telekom nennt die Bundesnetzagentur eine effizienzbezogene Modellierung des Investitionswertes anhand des analytischen Kostenmodells des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) im Hinblick auf die Trassenführung und Nachfragebündelung. Derartige Optimierungen waren wegen der Verwendung von Wiederbeschaffungspreisen geboten. Die Kalkulation auf Basis von Wiederbeschaffungswerten wiederum gewährleistet gegenüber einem Rückgriff auf historische Kosten hinreichende Investitionsanreize, nicht zuletzt in neue Technologien.
»Die jetzt festgelegten Entgelte sorgen für Klarheit beim Breitbandausbau und ermöglichen die von allen Seiten geforderten Koinvestitionen. (...) Die festgelegten Entgelte ermöglichen den Wettbewerbern den Zugang zur Anschlussinfrastruktur der Deutschen Telekom AG zu fairen Preisen. Durch die Zugrundelegung von Wiederbeschaffungskosten setzen die Entgelte Anreize für effiziente Investitionen in moderne Breitbandinfrastruktur. Darüber hinaus erlauben sie der Deutschen Telekom AG eine auskömmliche Zweitverwendung ihrer bereits vorhandenen Infrastruktur«, erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Neben den monatlichen Überlassungsentgelten für die Mitnutzung der Multifunktionsgehäuse und der Kabelleerrohre der DT AG sind in der ergangenen Entscheidung weitere Entgelte für die Zugangsgewährung, wie etwa Angebots-, Projektierungs- und Bereitstellungsentgelte, festgelegt worden. Auch diese Entgelte wurden gegenüber dem Entgeltantrag der DT AG zum Teil deutlich gekürzt. Die Entgelte sind bis zum 30. Juni 2011 befristet.