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Preisansage bei Vorwahlnummern muss Pflicht werden
Verbraucherzentrale Bundesverband fordert mehr Preistransparenz
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert eine gesetzliche Pflicht zur Preisansage bei Call-by-Call Vorwahlnummern. Anlass sei der aktuelle Fall eines Anbieters der seine freiwillige Preisansage einstellte und kurz darauf die Tarife um ein Vielfaches erhöhte, so der vzbv in seiner Mitteilung. Zahlreiche Kunden sind nun mit horrenden Rechnungen konfrontiert. Der vzbv fordert die Politik zum Handeln auf: »Der Gesetzgeber muss für die nötige Preistransparenz sorgen. Dazu ist eine Ansagepflicht erforderlich«, so Vorstand Gerd Billen. Der vzbv hatte sich bereits bei der Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2005 für eine gesetzliche Preisansagepflicht stark gemacht. Aktuell steht eine erneute Änderung des Gesetzes an. »Eine günstige Gelegenheit für eine Neuregelung der Preisansagepflicht«, meint Billen. Trotz der Zunahme von Telefon-Flatrates nutzen Verbraucher weiterhin so genannte Call-by-Call-Vorwahlen, um gerade bei teuren Auslandsverbindungen Kosten zu sparen.