Newsticker
- Telekom Travel & Surf: Weltweit mehr Datenvolumen ohne Mehrkosten
- Düsseldorf: Neue Glasfaseranschlüsse in 6 östlichen Stadtteilen
- Bundesnetzagentur: Zwischenbericht der Monitoringstelle für Glasfaser-Doppelausbau
- Deutsche Glasfaser baut das Netz im Landkreis Osterholz aus
- Finanzielle Bildung auf Social Media
- Umfrage: Mehrheit erhält gerne Sprachnachrichte
- sim.de: Allnet-Flatrate mit 25 GB für 9,99 Euro monatlich
- Vodafone und Nokia demonstrieren Technologie für annähernd verzögerungsfreie Datenübertragung
- waipu.tv Perfect Plus und WOW Filme + Serien für 5 Euro im Monat
- O2 Telefónica testet neue 5G-Technologie für das Internet der Dinge
Verbraucherzentrale NRW mahnt Klingeltonanbieter ab
Fehlende Preisangaben und Abofallen
Die Verbraucherzentrale NRW geht gegen fehlenden Preisangaben und Abofallen beim Kauf von Handyklingeltönen vor und hat insgesamt zehn Anbieter abgemahnt. Dazu gehören auch die vier Mobilfunknetzbetreiber T-Mobile, Vodaofne, o2 und E-Plus, so die Verbraucherzentrale NRW am Dienstag.
Wer bislang im Internet einen Klingelton kaufen wollte, bekam den Preis meist erst zu sehen, nachdem Buttons wie »Kaufen«, »Bestellen« oder »Download« geklickt wurden. Nach Ansicht der Verbraucherschützer sei dies ein klarer Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Bei einigen Angeboten sollten die Kunden in ein Abonnement gelockt werden: Obwohl Interessenten auf den Katalogseiten der Unternehmen einzelne Klingeltöne auswählen, ist bei der Bestellung automatisch der Kauf eines kostspieligen Abonnements voreingestellt. Teilweise wurde auch keine Möglichkeit, einen einzelnen Klingelton zu kaufen. Informiert wurde hierüber eher beiläufig.
Das Vorgehen der Verbraucherzentrale NRW mit Abmahnungen und Einstweiliger Verfügungen brachte bereits erste Erfolge. Laut Verbraucherschützern haben bereits einige Unternehmen - Telekom (t-mobile.de), o2 (o2online.de), E-Plus (eplus-unlimited.de), Arvato Mobile (handy.de), Fox Mobile (jamba.de), Hammerpage.de, mobilcom-debitel (mload.de) und Bob Mobile (bobmobile.de) - ihre Internetseiten bereits umgestaltet.
Dennoch seien die Aufräum-Arbeiten damit noch nicht erledigt. Einige der abgemahnten Klingelton-Anbieter änderten ihre Bestellseiten nicht ausreichend oder verweigerten die geforderte Unterlassungserklärung, so die Verbraucherzentrale NRW. »Gegen diese Firmen wird die Verbraucherzentrale nun gerichtlich vorgehen«.