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Verbraucherschützer gehen gegen verschleierte Preise für Smartphones vor
Werbung für Smartphones und Handys ab 1,- Euro oft nur Augenwischerei
Es gibt sie immer noch - die Preise ab 1,- Euro für ein neues Handy zu einem Mobilfunkvertrag. Doch was in der Werbung günstig klingt ist am Ende doch teurer und vor allem schwer zu durchschauen. Denn die Anbieter splitten in der Werbung den teuren Handy-Preis in eine herausgestellte, niedrige Anzahlung sowie – teils versteckt – in monatlich zu zahlende Raten, kritisiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. So werden hochwertige Smartphones schon mal plakativ für »ab 1 Euro« oder »79,90 Euro einmalig« beworben, obwohl über die Laufzeit von zwei Jahren zusätzliche Kosten auf die Nutzer zukommen. Andere wiederum nennen in der Werbung nur die Höhe der Monatsrate.Die Verbraucherschützer gehen nach eigenen Angaben erfolgreich gegen solche verschleierte Preisangaben für Smartphones und Mobiltelefone vor.
Durch die Aufteilung des Preises in der Werbung müssen die Kunden sich die einzelnen Preisbestandteile selbst aus dem Kleingedruckten suchen und addieren. Dies erschwert nicht nur die Suche nach dem günstigsten Angebot sondern stellt nach Auffassung der Verbraucherzentrale auch einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar. Diese verlangt nämlich, dass – soweit möglich – der Endpreis deutlich genannt wird.
Bereits acht Mobilfunkanbieter hat die Verbraucherzentrale NRW wegen solcher Verstöße abgemahnt. Die Anbieter Fonic, Freenetmobile, McSIM, o2 und Simply gelobten daraufhin Besserung und gaben Unterlassungserklärungen ab, teilte die Verbraucherzentrale mit. Dreimal mussten die Gerichte entscheiden: Betroffen waren Congstar (Landgericht Köln, Az.: 31 O 746/11), Primacall (Berliner Kammergericht, Az.: 23 W 2/12) und Vodafone (Landgericht Düsseldorf, Az. 38 O 162/11, nicht rechtskräftig), gegen die jeweils einstweilige Verfügungen erwirkt werden konnten.
Der Tipp der Verbraucherschützer: Es kann durchaus preiswerter sein, ein gewünschtes Smartphone einzeln zu erwerben und sich unabhängig davon einen passenden Mobilfunktarif und Anbieter auszusuchen, als sich für ein Kopplungsangebot mit Endgerät und Tarif aus einer Hand zu entscheiden.
Quelle: Mitteilung der Verbraucherzentrale NRW