Call-by-Call: Tarifansage wird ab 1. August Pflicht

Keine Preisänderung während des Telefonats

31. Juli 2012

Zum 1. August 2012 tritt die letzte Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft: Die Neufassung des § 66b Absatz 1 TKG verpflichtet Call-by-Call Anbieter, vor Beginn eines Telefongesprächs über die anfallenden Entgelte zu informieren. Außerdem muss beim Tarifwechsel während eines laufenden Gesprächs der neue Preis angesagt werden. Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) gilt bereits seit dem 10. Mai 2012. Die Einführung der Preisansagepflicht wurde jedoch durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) auf den 01.08.2012 verschoben.

Bislang haben einige Call-by-Call Anbieter eine Tarifansage vor jedem Gespräch auf freiwilliger Basis geschaltet. Nun sollen Nutzer bei jedem Call-by-Call Dienst vorher erfahren können, welcher Minutenpreis abgerechnet wird. Damit sollen Überraschungen bei der nächsten Abrechnung vermieden werden. So gut wie alle Call-by-Call Anbieter, die bislang keine Tarifansage angeboten haben, haben offiziell den Start des neuen Merkmals zum 1. August bestätigt.

Ansage auch beim Tarifwechsel während des Telefonats

Neben der Pflicht zur Tarifansage vor Beginn eines Gesprächs müssen Anbieter von Call-by-Call Diensten nach dem neuen Gesetz auch eine Ansage schalten, wenn sich der Preis während des Gesprächs ändert. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Anruf um 19:56 Uhr beginnt und der Anbieter ab 20:00 Uhr einen anderen Preis berechnet. Genau diese Regelung war der Grund für die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht und die Verschiebung für die Einführung der Tarifansage für alle Anbieter. Nun, wo die Regelung in Kraft tritt, haben so gut wie alle Call-by-Call Anbieter bekannt gegeben, dass alle Gespräche zu dem am Beginn angesagten Minutenpreis abgerechnet werden. Damit verzichten sie auf die Unterbrechnung im Gespräch und der zu Gesprächsbeginn angesagte Preis gilt für die komplette Verbindung.

Auch bei Tele2 (01013) und dem Schwester-Angebot über die Vor-Vorwahl 010 033 wird der gesamte Anruf zu dem zu Beginn angesagten Minutenpreis abgerechnet. Dabei war Tele2 der Anbieter, der eine Verfassungsbeschwerde erhoben hat, unter anderem mit der Begründung, dass eine Tarifansage vor einem Tarifwechsel während des Gespräches nicht vor August 2012 realisiert werden könne. Nun verzichtet der Anbieter ganz auf den Preiswechsel während des Gespräches und die dafür vorgeschriebene Ansage.

Kommentar

Mit der Einführung der Tarifansage sollen Kunden besser vor Kostenfallen geschützt werden, denn sie hören den aktuellen Preis noch vor dem Gespräch und können bei zu hohen Preisen noch rechtzeitig auflegen. Auch bei Diensten, die bisher durch ein Verwählen bei der Anbieter-Vorwahl zu hohen Rechnungen geführt haben, wird nun eine Ansage geschaltet. Dennoch sollen Kunden genau zuhören: Einige Anbieter sagen den Preis wie gewohnt in Cent pro Minute an. Bei einigen Diensten ist jedoch »null komma null sechs neun Euro pro Minute« (also 6,9 Cent), »null komma null null acht null Euro pro Minute« (also 0,80 Cent) oder »null komma neun neun Euro pro Minute« (also 99 Cent) zu hören. Hier ist also schnelles Umrechnen von Euro- in Cent-Beträge angesagt.

Bei tarif4you.de wurden zum 01.08.2012 alle Tarifübersichten entsprechend umgestellt, so dass nur noch Anbieter mit einer Tarifansage angezeigt werden.

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