Bundesnetzagentur geht gegen unerlaubt versandte Werbe-SMS vor

Verbraucher sollen Bundesnetzagentur über derartige SMS informieren

30. August 2012

Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben gegenüber dem Betreiber eines Internetportals eine Geschäftsmodelluntersagung ausgesprochen. So wurde dem betroffenen Unternehmen untersagt, unverlangte Werbung per SMS zu versenden oder durch Dritte versenden zu lassen.

Bei den versandten Kurzmitteilungen handelte es sich um Werbung für ein Internetportal, auf dem Autos gekauft oder verkauft werden können. In den SMS Kurznachrichten wurde ein Besuch der Internetseite bzw. ein Inserat auf der Internetseite beworben. Die betroffenen Verbraucher hätten die Werbe-SMS gegen ihren Willen erhalten. Der Bundesnetzagentur würden rund 1.500 Beschwerden von Verbrauchern vorliegen, die eine SMS zum Portal erhalten haben. »Ein derartig hohes Beschwerdeaufkommen deutet darauf hin, dass sich hier ein Unternehmen auf dem Rücken der Verbraucher im Markt etablieren möchte. Wir akzeptieren dieses Vorgehen nicht und nutzen alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um dieses zu unterbinden«, betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Laut Bundesnetzagentur scheinen die SMS überwiegend an zufällig generierte Rufnummern versendet worden zu sein. Teilweise seien auch gezielt Verbraucher angesprochen worden, die zuvor ihr Fahrzeug in vergleichbaren Portalen zum Verkauf angeboten hatten. Als Absenderrufnummer wurden mehrere hundert Mobilfunknummern mit verschiedenen Zuteilungsnehmern genutzt. Die Bundesnetzagentur habe bereits die meisten der genutzten Rufnummern abschalten lassen.

Die Bundesnetzagentur bittet die Verbraucher auch weiterhin, sie über derartige Werbe-SMS zu informieren.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur.

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