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Verbraucherzentrale geht gegen irreführende Flatrate-Werbung vor
Wo Flatrate drauf steht muss Flatrate auch drin sein
Eine Flatrate als Tarif ist sehr beliebt - ob fürs Telefonieren, Surfen oder SMS-Schreiben - die Nutzer erwarten von einer Flatrate eine unbegrenzte Nutzung zum Pauschalpreis. Doch nicht bei jedem Tarif, der als »Flatrate« bezeichnet wird, handelt es sich tatsächlich um eine. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) ist nun gegen die irreführende Werbung mehrerer Anbieter vorgegangen.
Eine Flatrate bietet laut Verbraucherschützer den Schutz vor Rechnungsexplosionen. Bei einigen Tarife, die die Bezeichnung »Flatrate« tragen, können jedoch je nach Nutzung zusätzliche Kosten entstehen. So habe die VZ NRW die Bewerbung eines Mobilfunktarifs als »SMS-Flat« per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Koblenz untersagt (Az.: 1 HK O 100/12, nicht rechtskräftig). Der Tarif von 1&1 Mail & Media GmbH (web.de) beinhaltete lediglich 1.000 SMS pro Monat, für jede weitere Kurznachricht muss der Nutzer zusätzlich zahlen.
Zwei weitere Unternehmen sind außergerichtlich den Forderungen der Verbraucherschützer gefolgt und haben die betroffenen Tarife oder die Werbeaussagen geändert. Konkret hat Vodafone bei seiner Billig-Marke otelo die »Festnetz-Flat« geändert: Die Tarifoption enthielt bisher 1.500 Minuten und jede weitere Gesprächsminute musste zusätzlich bezahlt werden. Nun soll der Tarif ohne diese Minuteneinschränkung gelten, als eine echte Flatrate.
Die Medion AG hat bei seiner Marke Aldi Talk nachgebessert: Das Unternehmen hat den Tarif All-In Flat 2.000 in »Aldi Talk Paket 2.000« umbenannt und will auch auf die Werbeaussage »Die Flatrate in alle Netze« verzichten. Verbraucherschützer haben hier kritisiert, dass nicht jedes Gespräch in jedes Netz mit dem Pauschalbetrag abgegolten war.
Quelle: Mitteilung der VZ NRW.