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Klage gegen hohe Kosten für die Rufnummernportierung im Festnetz
easybell: Überhöhte Kosten behindern Wettbewerb

Vielen Kunden ist es beim Wechsel ihres Telefonanbieters wichtig, ihre gewohnte Rufnummer mitzunehmen. Was im Mobilfunk gut geregelt ist, kann bei einem Festnez-Anschluss jedoch zu bösen Überraschungen führen. Denn auch hier werden für die Mitnahme der bisherigen Nummer Kosten berechnet, die jedoch schnell zu hohen Rechnung führen können.
Das Berliner Telekommunikationsunternehmen easybell hat vor dem Landgericht Köln gegen einen Wettbewerber gewonnen, der einen Kunden durch hohe und intransparente Portierungskosten einen Wechsel erschwert hat. Dem Kunden, der mit zehn Rufnummern zu easybell wechseln wollte, wurden pro Rufnummer 29,99 Euro Portierungsgebühren angekündigt, also insgesamt 299,90 Euro. Der Kunde verzichtete daraufhin teilweise auf die Rufnummernmitnahme, berichtet easybell.
easybell klagte gegen das Unternehmen, mit der Begründung, dass überhöhte Kosten für ausgehende Portierungen den fairen Wettbewerb verhinderten würden. Rechtsanwalt André Queling von der Kanzlei Grosse Gottschick+Partner fasst die Auffassung der easybell GmbH zusammen: »Portierungen mehrerer Rufnummern eines Kunden werden in einem technischen Vorgang abgewickelt. Daher und aufgrund der marktüblichen Preise konnte der Kunde die Preisliste so interpretieren, dass das Leistungsentgelt nur einmal fällig wird.« Das Landgericht Köln folgte dieser Argumentation in seinem Urteil vom 05.08.2013 (LG Köln, AZ: 31 O 193/13). Bei Wiederholung droht dem beklagten Anbieter ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.
Im Festnetzbereich sind die maximalen Kosten für Portierungen bislang nicht reguliert. Einige Anbieter nutzen diese Lücke, um überhöhte Kosten in Rechnung zu stellen, erklärt easybell. »Immer wieder werden Kunden, die zu easybell wechseln wollen, durch hohe Portierungskosten des Altanbieters überrascht. Es ist verständlich, dass Kunden hieraufhin den Wechselauftrag widerrufen« berichtet Dr. Andreas Bahr, Geschäftsführer der easybell GmbH. „Mit dem [...] Urteil des LG Köln im Rücken werden wir uns zukünftig noch konsequenter für unsere Kunden einsetzen und gegen die Behinderung des Wettbewerbs vorgehen«. Wünschenswert wäre laut Bahr jedoch, wenn der Gesetzgeber eine Obergrenze für die Portierungskosten von Festnetznummern - ähnlich wie beim Mobilfunk - festlegen würde.
Bild: iStockphoto.com/Arijuhani