Bundesnetzagentur geht gegen rechtswidrige Warteschleifen vor

Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung für zwei Rufnummern

20. September 2013

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat wegen rechtswidriger Warteschleifen in zwei Fällen ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Wie die BNetzA am Freitag mitteilte, seien die Service-Dienste-Rufnummer 01805-003785, über die Verbraucher Kontakt zu einem Textilunternehmen aufnehmen können, sowie die Kurzwahlnummer 22288, unter der ein Telefonerotikdienst angeboten wird, betroffen.

Der Gesetzgeber habe die Warteschleifenregelung eingeführt, um den Verbraucher vor unberechtigten Kosten bei telefonisch nachgefragten Dienstleistungen zu schützen, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Mit den getroffenen Maßnahmen verhindere die Bundesnetzagentur die Abrechnung unrechtmäßig verlangter Telefonkosten.

In umfangreichen Ermittlungen habe die Bundesnetzagentur festgestellt, dass bei beiden Rufnummern gegen die gesetzlichen Vorgaben zu kostenfreien Warteschleifen verstoßen worden ist. So wurden nach Angaben der BNetzA nach einer kostenfreien Eingangsbandansage und einem eingespielten Signalton unter der Service-Dienste-Rufnummer 01805-003785 bis zum 16. September 2013 weitere Bandansagen und Wartezeiten rechtswidrig kostenpflichtig abgerechnet. Das Abrechnungsverbot zu dieser Rufnummer gilt daher rückwirkend für Verbindungen im Zeitraum vom 1. Juni 2013 bis zum 16. September 2013.

Auch der Anbieter des unter der Kurzwahlnummer 22288 betriebenen Erotikdienstes habe die Regelungen zur Kostenfreiheit von Warteschleifen nicht eingehalten, so die Bundesnetzagentur. So wurden die Anrufer nach Entgegennahme des Gesprächs durch eine in die Länge gezogene Bandansage hingehalten, erklärt die BNetzA, während die Werbung suggerierte, sofort mit einem Gesprächspartner verbunden zu werden. Auch für diese Rufnummer gilt das Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot rückwirkend und zwar für Verbindungen im Zeitraum vom 1. Juni 2013 bis zum 3. September 2013.

Durch die verhängten Rechnungslegungsverbote dürfen den Verbrauchern keine in den genannten Zeiträumen geführten Gespräche in Rechnung gestellt werden. Falls Verbraucher bereits derartige Rechnungen erhalten haben, greift das Verbot der Inkassierung. Die Forderungen dürfen somit nicht mehr eingezogen werden. Wer die bereits in Rechnung gestellten Beträge schon bezahlt hat, sollte sich an Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden und versuchen, das Geld zurückzufordern. Die Bundesnetzagentur weit in diesem Zusammenhang auf den Wegfall des Entgeltanspruchs nach §66h Telekommunikationsgesetz hin. Danach muss ein Endnutzer das Verbindungsentgelt nicht zahlen, wenn Warteschleifen rechtswidrig eingesetzt werden oder die Informationsansage zu Warteschleifen nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.

Hintergrund zu Kostenlosen Warteschleifen

Seit dem 1. Juni 2013 gilt die endgültige Regelung zum Schutz vor teuren Warteschleifen. Seitdem dürfen Warteschleifen bei Sonderrufnummern - darunter fallen zum Beispiel 0180er- und 0900er-Rufnummern und auch Kurzwahlnummern - nur noch genutzt werden, wenn für den Anruf ein Festpreis gilt oder die Warteschleifen für den Anrufer kostenfrei sind. Auch nachgelagerte Warteschleifen, wie beispielsweise Wartezeiten während einer Weiterleitung nach begonnener Bearbeitung, müssen kostenfrei sein. Bei Ortsnetzrufnummern, Mobilfunkrufnummern und entgeltfreien Rufnummern ist der Einsatz von Warteschleifen dagegen weiterhin zulässig.

Zusätzlich müssen Betreiber von Sonderrufnummern die Anrufer über die Kosten informieren. So sollen die Anrufer unter anderem mit Beginn der Warteschleife über deren voraussichtliche Dauer informiert werden. Darüber hinaus muss vor Beginn der Warteschleife der Preis genannt werden, also ob für den Anruf ein Festpreis gilt oder der Anruf für die Dauer der Warteschleife für den Anrufer kostenfrei ist.

Bei der Bundesnetzagentur seien seit Inkrafttreten dieser Vorgaben zum 1. Juni 2013 insgesamt 148 Beschwerden zu Warteschleifen eingegangen. Aufgrund dessen habe die BNetzA 93 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Laut einer Untersuchung der Verbraucherschützer in Juli 2013 würden noch viele Hotline auch die Zeit in der Telefon-Warteschleife abrechnen.

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