Telefon-Warteschleifen: Einige Firmen kassieren weiter

Stichproben der Stiftung Warentest zeigen Handlungsbedarf

11. Juli 2013

Seit 1. Juni 2013 müssen telefonische Warteschleifen für Verbraucher bei 0180er- und 0900er-Rufnummern kostenlos sein. Dies sieht die aktuelle Fassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vor. Doch nicht alle Betreiber solcher Nummern halten sich daran. Das geht aus einem Test der Stiftung Warentest hervor.

Laut Neuregelung müssen Warteschleifen bei Verbindungen zu Informations- und Servicediensten zum Beispiel über 0180er- oder 0900er-Sonderrufnummern vollständig kostenfrei sein, weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin. Zusätzlich müssen Anrufer zum Beginn der Warteschleife über die voraussichtliche Dauer der Wartezeit informiert werden und darüber, ob der Dienst nach Zeit oder per Festbetrag abgerechnet wird. Für die Umsetzung der Vorschrift hatten Telekommunikations- und Diensteanbieter zwölf Monate Zeit.

Stiftung Warentest hat in einer Stichprobe im Zeitraum vom 3. bis 19. Juni 2013 bei 171 Servicenummern aus dem Festnetz angerufen. Bei 37 Nummern landeten die Testanrufer tatsächlich in einer Warteschleife. Bei 12 der Hotlines wurde die Wartezeit mit der Telekom-Monatsabrechnung von Ende Juni berechnet, wie die Tester mitteilen.

Viele Hotlines haben zudem zum Anfang Juni neue Nummern eingeführt und sind entweder zu Ortsnetzrufnummern oder zu neuen 01806- bzw. 01807-Nummern gewechselt. Unter der bisherigen Rufnummer wird nun eine Ansage geschaltet, welche auf die neue Hotline-Rufnummer verweist. Diese Ansage soll nach dem Gesetz auch kostenfrei sein, da sie mit Warteschleifen gleichgestellt wird. Doch auch hier hätten einige Unternehmen in der Stichprobe verstoßen, so Stiftung Warentest. Alle Ergebnisse der Testanrufe stellt Stiftung Warentest auf seiner Website bereit.

Die aktuelle Stichprobe zeigt, dass noch Handlungsbedarf besteht. »Dass Anrufer trotz eines klaren gesetzlichen Verbots noch immer fürs Warten zahlen müssen, ist nicht haltbar«, sagt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Bundesnetzagentur müsse nachprüfen und gegen Verstöße vorgehen, fordern die Verbraucherschützer. Außerdem sollten solche Tests nach einer gewissen Zeit wiederholt werden, dann auch mit Anrufen von Mobilfunkanschlüssen aus. Kunden können bei Verdacht auf unberechtigte Abrechnung der Warteschleifen auch direkt die Bundesnetzagentur informieren - telefonisch unter 0291-9955206 oder per E-Mail rufnummernmissbrauch@bnetza.de

Quellen: Mitteilungen der vzbv und der Stiftung Warentest

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