Bundesnetzagentur: Letzte Meile soll kürzer und schneller werden

Verbesserte Rahmenbedingungen für Breitbandausbau durch alternative Anbieter

17. Juli 2014

Die Bundesnetzagentur hat am Donnerstag eine Entscheidung über die Verbesserungen der Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau veröffentlicht. Alternative Anbieter sollen künftig bessere Zugangsmöglichkeiten zur »letzten Meile« der Telekom, der so genannten Teilnehmeranschlussleitung (TAL), erhalten. Außerdem soll die letzte Meile kürzer werden, so dass höhere DSL-Geschwindigkeiten möglich werden.

Bei ihrer Entscheidung hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) größtenteils dem Regulierungsantrag der EWE TEL GmbH stattgegeben. So wird die bisherige Grenze, bei der die Telekom verpflichtet wird, zusätzliche Kabelverzweigers (KVz, die grauen Kästen am Straßenrand) einzurichten deutlich angehoben. Statt 1 MBit/s auf dem so genannten Verzweigungskabel – das allerletzte Stück Kupferkabel zwischen einem bestehenden Kabelverzweiger und den Endkunden – und von Schaltverteilern soll diese nun bei 30 MBit/s liegen.

Solche Geschwindigkeiten lassen sich nur erreichen, wenn die Kabelverzweiger näher zum Endkunden hin aufgestellt werden. Bisher musste die Telekom nur dann einen zusätzlichen KVz errichten, wenn weniger als 1 MBit/s (Down) beziehungsweise 128 kBit/s (Up) erreicht werden - eine heute nicht mehr angemessene Grenze. Auch muss die Telekom nun einen Schaltverteiler zwischen Vermittlungsstelle und den nachfolgenden Kabelverzweigern außerhalb des so genannten „Nahbereichs“ rund um die Vermittlungsstelle (d.h. ab 550 Meter Kabellänge) erreichen, wenn die Kunden an den erschlossen KVz noch mit ca. 30 MBit/s versorgt werden können.

Außerdem ist vorgesehen, dass die Telekom unter bestimmten Bedingungen auf Wunsch und gegen Kostenerstattung eines Wettbewerbers den Verlauf ihrer Anschlussleitungen ändern muss, um diese tauglich für die Übertragung hoher Bandbreiten zu machen. Dabei geht es darum, die Leitungen beziehungsweise Hausanschlüsse auf einen näher gelegenen Kabelverzweiger umzulegen. Dadurch werden deutlich höhere Bandbreiten möglich, ohne dass große und teure Baumaßnahmen erforderlich werden. Oft sind Haushalte aus historischen (Infrastruktur)Gründen an einen weiter entfernten KVz angeschlossen, obwohl später ein neuer und näher gelegener Kabelverzweiger im Ort errichtet wurde.

Bundesnetzagentur
Eingang zum Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Die Entscheidung ist in einem so genannten Anordnungsverfahren ergangen. Weil sich die Unternehmen EWE Tel und Telekom nicht vertraglich auf verbesserte Zugangsmöglichkeiten zum Anschlussnetz beim Breitbandausbau in ländlichen Gebieten einigen konnten, hatte die EWE Tel im Mai die Bundesnetzagentur auf Anordnung des Netzzugangs angerufen. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur ist auch für andere Telekom-Wettbewerber wichtig - diese können sich die neuen Zugangsbedingungen künftig ebenfalls anordnen lassen, falls sich vertragliche Vereinbarungen mit der Telekom nicht erreichen lassen.

EWE Tel zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung der Regulierer. »Wir begrüßen die Entscheidung, denn sie führt dazu, dass die Versorgung mit schnellem Internet auf dem Land verbessert wird«, betont EWE TEL-Geschäftsführer Norbert Westfal. »Den Breitbandausbau schafft nicht einer allein, das schaffen wir nur zusammen, es ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Wirtschaft und Politik. Dazu braucht es funktionsfähigen Wettbewerb, Vielfalt und vor allem auch Kreativität. Die heutige Entscheidung der Regulierungsbehörde trägt dazu bei«, so Westfal weiter.

Auch die Bundesnetzagentur sieht es ähnlich. »Die Herausforderungen einer flächendeckenden Breitbanderschließung können nicht von einem Unternehmen alleine, sondern nur in einer gemeinsamen Anstrengung aller Marktakteure gestemmt werden. Wir wollen deshalb, dass der Ausbau von modernen Breitbandnetzen von möglichst allen Netzbetreibern zügig vorangetrieben werden kann, um die Breitbandziele der Bundesregierung zu erreichen«, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann.

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