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- Lyca Mobile Germany funkt künftig im O2-Netz
- Telekom knackt die 9-Millionen-Marke bei möglichen Glasfaser-Anschlüssen
- O2 Prepaid Tarif-Aktion: Doppeltes Datenvolumen für Neukunden
- Bitkom: 4 von 10 Unternehmen arbeiten überwiegend papierlos
- Mobilfunknetze: Neue Datenrekorde auf der Wiesn
- Telekom wird Mitglied im Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS)
- M-net und Vodafone Deutschland: Gemeinsame Nutzung des Glasfasernetzes im Main-Kinzig-Kreis
Bundesnetzagentur unterstützt die Polizei im Kampf gegen Botnetze
Anbieter sollen Kunden entsprechend informieren
Die Bundesnetzagentur hat die Telekommunikationsanbieter aufgerufen, den Kampf gegen Botnetze weiter zu intensiveren. Gleichzeitig berät die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde über die im Telekommunikationsbereich tätigen Unternehmen die Polizei in diesem Bereich.
»Die Gefahr durch Botnetze, die unerkannt fremde Computer für kriminelle Machenschaften ausnutzen, darf nicht unterschätzt werden. Es ist ein Anliegen der Bundesnetzagentur, die Polizei in ihrem Kampf gegen Botnetze zu unterstützen«, so Dr. Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: »Telekommunikationsanbieter sind gesetzlich verpflichtet, Kunden auch über solche Störungen zu informieren, die auf Angriffe von Botnetzen hindeuten. Die Bundesnetzagentur behält sich vor, Kontrollen durchzuführen, wie diese Verpflichtungen umgesetzt werden.«
Botnetze nutzen durch Schadsoftware Computer von Dritten aus, um unerkannt kriminelle Taten im Internet zu begehen. Durch eine immer intensivere Nutzung des Internets und die globale Verknüpfung unterschiedlicher Informationstechnik – zum Beispiel »Internet der Dinge« – hätten sich diese Gefahren massiv verschärft, so die Bundesnetzgentur.
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Mit dem neuen IT-Sicherheitsgesetz sollen Anbieter von Telekommunikationsdiensten seit Juli 2015 ihre Kunden über Störungen informieren, die auf Angriffe von Schadsoftware im System des Nutzers hindeuten. Zudem müssen die Anbieter ihre Kunden – soweit technisch möglich und zumutbar – auf angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel hinweisen, mit denen sie diese Störungen erkennen und beseitigen können. Die Bundesnetzagentur fordert alle Anbieter von Telekommunikationsdiensten auf, ihre Kunden entsprechend zu informieren.
Informationsangebot des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
Für Internetnutzer hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter Botnetze ein umfassendes Informationsangebot zum Thema Botnetze zusammengestellt. Internet-Provider können im Zuge der Information ihrer Kunden auf die dort veröffentlichten Informationen und Handlungsempfehlungen zu Schutzmaßnahmen verweisen.
Möglichkeiten der Bereinigung infizierter Endgeräte
Eine aktuell diskutierte und im Markt vorhandene Lösungsmöglichkeit zur Bereinigung infizierter Endgeräte ist das Konzept des »walled garden« bzw. des »forced portal«. Es handelt sich hierbei um eine aktive Einschränkung des Internetzugangs infizierter Rechner auf ausgewählte Websites. Durch diese Maßnahme wird der ungehinderte Internetzugang verwehrt. Ausschließlich ein kleiner Bereich kann benutzt werden, um Schadsoftware-Bereinigungstools oder entsprechenden Support zu erlangen.