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Bundesnetzagentur: Zahl der Anträge auf Streitschlichtung gestiegen
Nahezu doppelt so viele Streitfälle mit Anbietern
Die Bundesnetzagentur unterstützt Verbraucher bei Streitigkeiten mit ihrem Telefonanbieter. Die Schlichtungsstelle Telekommunikation vermittelt zwischen den beiden Parteien, um eine außergerichtliche Lösung zu finden. Am Freitag gab die Behörde bekannt, dass die Zahl der Anträge zuletzt gestiegen ist.
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Anstieg der Zahl der Anträge
Seit Inkrafttreten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz am 1. April 2016 sind bei der Bundesnetzagentur 3.261 Anträge eingegangen. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 1.686, berichtet die Behörde. Damit haben sich die Anträge an die Verbraucherschlichtungsstelle nahezu verdoppelt.
Ein wichtiger Grund für den Anstieg sei laut der Bundesnetzagentur, dass die Schlichtung für Verbraucher nun kostenfrei ist. Die Behörde geht davon aus, dass die Zahl der Anträge weiter auf hohem Niveau bleibt.
Außergerichtliche Schlichtung bei Streitigkeiten
Die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation hat die Aufgabe, als behördliche Schlichtungsstelle die gesetzlichen Vorgaben nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) zu erfüllen. Bei einem Streit zwischen dem Kunden und dem Telekommunikationsnabieter vermittelt sie als neutrale Instanz, um die Streitigkeiten mit ihrem Anbieter außergerichtlich beizulegen.
»Ich freue mich, dass wir oft sehr gute Einigungen in der Schlichtung erzielen können. Im Schlichtungsverfahren können Streitigkeiten in vielen Fällen schnell, unkompliziert und kostenfrei beigelegt werden. Das wird auch maßgeblich durch die konstruktive Mitarbeit der Unternehmen unterstützt«, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Gegenstand der Schlichtungsverfahren sind unter anderem Beanstandungen der Telefon- und Internetrechnung, die Bereitstellung der vertraglich zugesicherten Leistung oder Störungen und Sperrungen des Anschlusses. Auch Fragestellungen zum Anbieterwechsel oder zum Umzug des Anschlusses können Gegenstand der Schlichtung sein. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren sind unter www.bundesnetzagentur.de/tk-schlichtungsstelle veröffentlicht.