Bundesnetzagentur: 300.000 Euro Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung

Das höchstmögliche Bußgeld im Kampf gegen telefonische Belästigung

02. August 2017

Die Bundesnetzagentur hat das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Auslöser waren rechtswidrige Werbeanrufe für Energielieferverträge.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Telefonwerbung für Energielieferverträge

Bei der Bundesnetzagentur hatten sich rund 2.500 Verbraucher über Werbeanrufe des betroffenen Unternehmens beschwert, so die Behörde. Zahlreiche Verbraucher berichteten, dass sich die Anrufer als ihr örtlicher Energieversorger ausgegeben oder behauptet haben, sie würden mit diesem zusammenarbeiten. Ziel war es, die Verbraucher zum Wechsel ihres Stromlieferanten zu bewegen.

Verantwortung für Verhalten von Subunternehmern

Laut der Bundesnetzagentur hatte die Firma eine kaskadenartige Vertriebsstruktur aufgebaut. Die Firma arbeite mit einer Vielzahl an Untervertriebspartnern zusammen, die als Subunternehmer Anrufe in Deutschland getätigt haben sollen.

Allerding könne die rechtliche Verantwortung nicht an Subunternehmer wegdelegiert werden, betont Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann. »Wer Subunternehmen mit telefonischen Marketingkampagnen beauftragt, dem obliegen als Auftraggeber umfangreiche Aufsichtspflichten«.

Höchstes je verhängtes Bußgeld

Im aktuellen Verfahren wurde der gesetzlich vorgesehene Bußgeldrahmen von der Bundesnetzagentur erstmals voll ausgeschöpft. Das Unternehmen habe ausgesagt, kein Telefonmarketing gegenüber Verbrauchern mehr zu betreiben. Die Bundesnetzagentur will dies beobachten.

Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

Bundesnetzagentur schreitet ein

Im Jahr 2017 hat die Bundesnetzagentur bereits Bußgelder in Höhe von über 800.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Im Jahr 2016 waren es insgesamt 895.000 Euro, 2015 waren es rund 460.000 Euro.

Im ersten Halbjahr 2017 gingen bei der Bundesnetzagentur rund 26.000 schriftliche Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung ein. Im vergangenen Jahr waren es rund 29.000 Fälle. Ein Teil der Beschwerden 2017 dürfte auch auf umfangreiche Berichterstattung und intensivere Kommunikation der Bundesnetzagentur zurückzuführen sein.

»Nur ärgern und auflegen bringt nichts, Verbraucher sollten unerlaubte Werbeanrufe bei uns melden. Wenn wir detaillierte Schilderungen haben, können wir konsequent dagegen vorgehen«, sagt Jochen Homann.

Verbraucher, die von unerlaubter Telefonwerbung betroffen sind, können dies der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/unerlaubtetelefonwerbung melden.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur. Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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