Newsticker
- Vodafone: Neuer Ultra Hub 7 Glasfaser mit WiFi 7
- Telekom nimmt im März 65 neue Mobilfunkstandorte in Betrieb
- Ay Yildiz Aktion: Alle eingehenden Anrufe in die Türkei kostenfrei
- Vodafone Spam-Warner: 64 Millionen Warnmeldungen vor Telefonbetrug
- Doro Aurora: Drei neue Smartphones für ältere Nutzer
- Telekom: 170.000 neue Glasfaseranschlüsse im März
- ja! mobil und Penny Mobil bieten jetzt auch Prepaid-Jahrespakete
- Gigaset stellt neue barrierearme EASY 500 Serie vor
- Glasfaser: Telekom startet Ausbau im Landkreis Mittelsachsen
- Glasfaser-Tarife von 1&1 jetzt in Ausbaugebieten von OXG verfügbar
Bundesnetzagentur sperrt Mobilfunknummern wegen SMS-Werbung
Unerlaubte Werbung für kostenpflichtige Abos
Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung von insgesamt 220 Mobilfunkrufnummern angeordnet. Über die Rufnummern wurden Werbe-SMS versandt.

Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
SMS bewerben kostenpflichtige Abos
Nach Angaben der bundesnetzagentur versprachen die Kurznachrichten angebliche Gewinne, enthielten vermeintliche persönliche Nachrichten oder Informationen über vorgeblich verfügbare Kredite. Jede SMS enthielt einen Kurzlink, der auf eine Internetseite mit pornographischen Angeboten führte. Öffnet der Nutzer diese Seite, wird er zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements zu Preisen von 2,99 Euro bis 4,99 Euro pro Woche für das Herunterladen von pornographischen Filmen und Bildern aufgefordert.
Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
Mehrere hundert Verbraucherinnen und Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über die Werbe-SMS beschwert, so die Behöre. Dabei ist SMS-Werbung gesetzlich verboten, wenn der Adressat dem vorher nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Fehlt diese Einwilligung, handelt es sich um unerlaubte Werbung, die gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt.
»Verbraucher sollten auf Werbe-SMS von unbekannten Absendern nicht reagieren. Das gilt auch für vermeintlich persönliche Inhalte oder Gewinnversprechen«, mahnt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. »Wir werden auch weiterhin gezielt Maßnahmen anordnen, um die Menschen vor telefonischer Belästigung zu schützen«.
Wenn Verbraucher einen solchen Vertrag, wie das oben genannte Abonnement, unbeabsichtigt eingegangen sind, können sie sich zivilrechtlich zur Wehr setzen und die Verbraucherzentralen um Unterstützung bitten, schreibt die Bundesnetzagentur weiter. Einen Überblick über Rufnummern, deren Abschaltung von der Bundesnetzagentur angeordnet wurden, finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de/rufnummernmissbrauch. Auf dieser Website können sich Verbraucher, die ebenfalls von Werbe-SMS betroffen sind, bei der Bundesnetzagentur melden.