Newsticker
- Lebara erhöht Datenvolumen in Roaming-Paketen
- Bundesnetzagentur veröffentlicht zehnten Jahresbericht der Breitbandmessung
- M-net verlängert kostenlose Kommunikation in die Ukraine
- FRITZ!WLAN Stick 6700 jetzt erhältlich
- waipu.tv und WOW als Jahrespaket zum reduzierten Preis
- EWE setzt auf das Netz von Telefónica Deutschland
- Hurricane Festival live und kostenlos bei MagentaTV
- 1&1 Versatel und Stadtwerke Lübeck Digital schließen Open-Access-Kooperation
- MagentaTV zeigt WM 2026 Spiele mit Dolby Vision und Dolby Atmos
- congstar Prepaid Aktion: Mehr Daten zum gleichen Preis
Bundesnetzagentur sperrt Mobilfunknummern wegen SMS-Werbung
Unerlaubte Werbung für kostenpflichtige Abos
Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung von insgesamt 220 Mobilfunkrufnummern angeordnet. Über die Rufnummern wurden Werbe-SMS versandt.

Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
SMS bewerben kostenpflichtige Abos
Nach Angaben der bundesnetzagentur versprachen die Kurznachrichten angebliche Gewinne, enthielten vermeintliche persönliche Nachrichten oder Informationen über vorgeblich verfügbare Kredite. Jede SMS enthielt einen Kurzlink, der auf eine Internetseite mit pornographischen Angeboten führte. Öffnet der Nutzer diese Seite, wird er zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements zu Preisen von 2,99 Euro bis 4,99 Euro pro Woche für das Herunterladen von pornographischen Filmen und Bildern aufgefordert.
Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
Mehrere hundert Verbraucherinnen und Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über die Werbe-SMS beschwert, so die Behöre. Dabei ist SMS-Werbung gesetzlich verboten, wenn der Adressat dem vorher nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Fehlt diese Einwilligung, handelt es sich um unerlaubte Werbung, die gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt.
»Verbraucher sollten auf Werbe-SMS von unbekannten Absendern nicht reagieren. Das gilt auch für vermeintlich persönliche Inhalte oder Gewinnversprechen«, mahnt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. »Wir werden auch weiterhin gezielt Maßnahmen anordnen, um die Menschen vor telefonischer Belästigung zu schützen«.
Wenn Verbraucher einen solchen Vertrag, wie das oben genannte Abonnement, unbeabsichtigt eingegangen sind, können sie sich zivilrechtlich zur Wehr setzen und die Verbraucherzentralen um Unterstützung bitten, schreibt die Bundesnetzagentur weiter. Einen Überblick über Rufnummern, deren Abschaltung von der Bundesnetzagentur angeordnet wurden, finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de/rufnummernmissbrauch. Auf dieser Website können sich Verbraucher, die ebenfalls von Werbe-SMS betroffen sind, bei der Bundesnetzagentur melden.
