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Telefondolmetschdienst wird für hörgeschädigte Menschen günstiger
Bundesnetzagentur senkt Kosten für Telefondolmetschdienst
Die Bundesnetzagentur habe zum 1. Januar 2019 veranlasst, dass die Gebühren für die private Nutzung des Vermittlungsdienstes für gehörlose und hörbehinderte Menschen gesenkt wurden. Das teilte die Behörde jetzt mit.
Für die private Nutzung zahlen hörbehinderte Menschen jetzt keine monatlichen Grundgebühren mehr. Außerdem haben sich die Minutenpreise für die private Nutzung des Gebärdendolmetschdienstes verringert. Alle Anrufer, hörgeschädigte wie auch hörende, zahlen nun einheitlich 0,14 Euro pro Minute für den Gebärdendolmetschdienst sowie für den Schriftdolmetschdienst.
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
»Die Reduzierung der Kosten für die private Nutzung des Telefondolmetschdienstes ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensverhältnisse gehörloser und hörbehinderter Menschen zu verbessern«, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Vermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen
mit Hilfe des Vermittlungsdienstes können gehörlose und hörgeschädigte Menschen Telefongespräche führen. Dazu bauen sie eine Video- oder Datenverbindung zu einem Dolmetscher des Vermittlungsdienstes auf, der die gewünschte Person anruft und die empfangene Mitteilung in Lautsprache übersetzt. Andersherum wird der Wortinhalt des Gesprächspartners in Gebärden- oder Schriftsprache übermittelt. Seit Juli 2017 steht der Vermittlungsdienst rund um die Uhr zur Verfügung.
Anlass für die Gebührensenkung war die öffentliche Ausschreibung des Vermittlungsdienstes für gehörlose und hörbehinderte Menschen für die Jahre 2019 bis 2022. Die Tess - Sign & Script - Relay Dienste für hörgeschädigte Menschen GmbH erhielt den Zuschlag für die Erbringung des Dienstes bis Ende 2022.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur