Preisobergrenzen für Auslandsgespräche und SMS innerhalb der EU

Regelungen für die Intra-EU-Kommunikation kurz erklärt

17. Mai 2019

Seit Mittwoch, den 15. Mai 2019, gelten innerhalb der EU Preisobergrenzen für Auslandsgespräche und SMS. Gespräche dürfen für deutsche Verbraucher nicht mehr als 0,19 Euro pro Minute (ohne MwSt.) und SMS nicht mehr als 0,06 Euro (ohne MwSt.) kosten. Die Bundesnetzagentur hat jetzt auch einige Hinweise zu den Regelungen veröffentlicht.

Telefonieren ins EU-Ausland
Preisobergrenzen machen Telefonieren ins EU-Ausland günstiger (Foto: iStockphoto.com/creacart; Collage: tarif4you.de)

Tarife mit inkludiertem Volumen

Die neuen Preisobergrenzen für Telefonie - maximal 19 Cent pro Minute (netto) bzw. 22,61 Cent inkl. MwSt. - und für den Versand von SMS - maximal 7 Cent netto bzw. 8,33 Cent inkl. MwSt. - gelten für nutzungsabhängige Tarife im Mobilfunkfunk und im Festnetz. zu beachten ist dabei, dass bei Tarifen mit inkludiertem Volumen für Telefonate in andere EU-Mitgliedstaaten innerhalb des vereinbarten Minutenvolumens die Preise nicht gedeckelt sind. Erst nach Ablauf des Volumens gelten die Preisobergrenzen. Wer also zum Beispiel ein Paket mit 60 Minuten Telefonie ins EU-Ausland bucht, zahlt erst ab der 61. Minute für jede weitere Minute und erst dann greift auch die neue Preisobergrenze.

Alternative Tarife

Neben den regulierten Tarifen dürfen die Anbieter weiterhin auch Tarife anbieten, deren Preise die Preisobergrenzen überschreiten. Bei solchen alternativen Tarifen handelt es sich zum Beispiel um Tarife, die neben Anrufen und SMS in EU-Mitgliedstaaten weitere Drittstaaten, wie zum Beispiel Schweiz, enthalten. Verbraucher, die einen solchen alternativen Tarif nutzen, müssen sich ab dem 15. Mai 2019 ausdrücklich ihrem Anbieter gegenüber für den Verbleib in ihrem Tarif entscheiden oder müssen nach einer Übergangsfrist von zwei Monaten zum 15. Juli 2019 automatisch auf den regulierten Tarif umgestellt werden.

Ausnahmen auf Antrag

Grundsätzlich besteht für Anbieter die Möglichkeit, auf Antrag die Preisobergrenzen zu überschreiten, so die Bundesnetzgentur weiter. Anbieter, deren Geschäftsmodell aufgrund der Preisobergrenzen gefährdet ist, können bei der Bundesnetzagentur höhere Preise beantragen, heißt es seitens der Behörde. Die Bundesnetzagentur kann dann ausnahmsweise nach Prüfung des Antrags für einen Zeitraum von zunächst einem Jahr Preise über den regulierten Preisobergrenzen festsetzen, »die geeignet sind, die Tragfähigkeit des inländischen Geschäftsmodells sicherzustellen«. Für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher kann dies höhere Preise zur Folge haben. Bisher habe jedoch kein Anbieter einen solchen Antrag bei der Bundesnetzagentur gestellt.

Call-by-Call Tarife

Die neuen Vorschriften zur Intra-EU-Kommunikation gelten für alle nutzungsabhängige Tarife. Auch für Call-by-Call Tarife für Anrufe in andere EU-Länder. Die meisten Anbieter haben bereits ihre Preise entsprechend angepasst. Damit telefonieren Sie auch für höchstens 22,61 Cent pro Minute in das Festnetz und in die Mobilfunknetze anderer EU-Länder. Leider gilt das noch nicht für alle Call-by-Call Anbieter. Einige berechnen weiterhin sehr hohe Minutenpreise von bis zu 1,60 Euro pro Minute in einige europäischen Länder.

Laut Bundesnetzangetur müssen alle Anbieter einschließlich Call-by-Call Anbieter sich an die neue Preisobergrenze halten, sofern sie Kommunikationsdienste von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat ermöglichen. Weiterhin erklärte die Behörde auf Anfrage:

Sofern die Bundesnetzagentur Verstöße gegen Vorschriften zur Intra-EU-Kommunikation feststellt, kann sie Anbieter zur Stellungnahme und Abhilfe auffordern. Sollten Verstöße nicht abgestellt werden, kann die Bundesnetzagentur unter Androhung eines Zwangsgeldes die zur Einhaltung der Vorschriften erforderlichen Maßnahmen anordnen.

Quellen (u.a.): Mitteilung der Bundesnetzagentur, FAQ zu Intra-EU-Kommunikation

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