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Bundesnetzagentur: Bußgeld gegen Vodafone wegen unerlaubter Telefonwerbung
Einwilligung für Werbeanruf auch bei Vertragsbeziehung erforderlich
Die Bundesnetzagentur hat gegen die Vodafone Kabel Deutschland GmbH wegen unerlaubter Telefonwerbung ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt. Nach Angaben der Behörde haben Vodafone sowie von ihr beauftragte Call-Center und Vertriebspartner Werbeanrufe für Kabelfernseh-, Internet- und Telekommunikationsverträge getätigt, ohne dass die erforderlichen Einwilligungen der Angerufenen vorlagen. Neben der Neukundenakquise wurden vor allem ehemalige Kunden kontaktiert, um diese zur Wiederaufnahme des Vertragsverhältnisses bzw. zur Rücknahme einer bereits ausgesprochenen Kündigung zu bewegen.
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
In vielen Fällen hatten die betroffenen Verbraucher Werbeanrufe im Vorfeld ausdrücklich verboten, so die Bundesnetzagentur. Dies sei entweder unmittelbar bei der Vertragskündigung oder aber während eines vorangegangenen Werbeanrufs geschehen. Die betroffenen Verbraucher haben sich beschwert, dass selbst nach Untersagung von weiteren Anrufen bis zu 30 weitere Anrufe oder Anrufversuche stattgefunden hätten.
Auch während eines Vertragsverhältnisses brauchen Unternehmen für einen Werbeanruf eine Einwilligung des Kunden und müssen sich erst recht an dessen Anrufuntersagung halten, erklärt die Bundesnetzagentur. Unternehmen müssen also durch ein funktionierendes Aufsichts- und Kontrollsystem sicherstellen, dass gegenüber beauftragten Call-Centern sowie eigenen Mitarbeitern ausgesprochene Anrufuntersagungen unverzüglich beachtet werden und es nicht mehr zu Werbeanrufen ohne Einwilligung kommt, betont die Behörde.
Mit dem nun verhängten Bußgeld geht die Bundesnetzagentur weiter gegen unerlaubte Telefonwerbung vor. Neben Beschwerden zu unerlaubtem Direktmarketing im Energiebereich erreichen die Bundesnetzagentur sehr viele Beschwerden über Unternehmen aus den Bereichen Telekommunikation und Fernsehen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die Werbeanrufen erhalten, in die sie nicht eingewilligt haben, können sich bei der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde melden.
Die Geldbuße gegenüber der Vodafone Kabel Deutschland GmbH ist noch nicht rechtskräftig.