Bundesnetzagentur: Bezahlen per Handyrechnung soll sicherer werden

Neue Regelungen zum mobilen Bezahlen

14. Oktober 2019

Die Bundesnetzagentur hat neue Regeln zum Bezahlen über die Mobilfunkrechnung festgelegt. Damit sollen Verbraucher besser vor ungewollten Abrechnungen geschützt werden. Mobilfunkunternehmen müssen die Vorgaben spätestens bis zum 1. Februar 2020 einführen.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Neue Regelungen zur Abrechnung von Drittanbieterdienstleistungen

Die neuen Regeln schreiben Mobilfunkunternehmen vor, wie die Leistungen von und für Drittanbieter abgerechnet werden dürfen. Es geht dabei um Abrechnung von Leistungen Dritter über die Mobilfunk-Rechnung bzw. das Prepaid-Guthaben. Dazu gehören unter anderem kostenpflichtige Angebote in AppStores, Ticketing wie ÖPNV-Tickets und Parktickets, eBooks, Musikangebote, Streamingdienste oder auch Abonnements für verschiedene Inhalte. Insbesondere bei »Abos« gibt es oft Beschwerden, dass Leistungen und Dienste abgerechnet werden, die gar nicht bestellt wurden.

Die Mobilfunkanbieter haben zwei mögliche Lösungen zur Auswahl. Die als »Redirect« bezeichnete technische Lösung funktioniert wie folgt: Der Kunde wird im Rahmen des Bezahlvorgangs von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Internetseite eines Mobilfunkanbieters umgeleitet (Redirect-Verfahren).

Alternativ müssen Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementieren (Kombinationsmodell). Dieses Modell sieht auch einen zwingenden Einsatz des Redirects bei Abonnementdiensten vor. Unterschiede ergeben sich bei Einzelkäufen sowie bei besonders vertrauenswürdigen Drittanbietern, bei denen sich Kunden durch Login identifizieren. Im Gegenzug kann sich ein Kunde in einer Vielzahl von Fällen auf eine Geld-Zurück-Garantie der Mobilfunkanbieter bei ungewollten Drittanbieter-Abrechnungen berufen, erklärt die Bundesnetzagentur.

Die Mobilfunkanbieter haben bereits in der Vergangenheit in bestimmten Fällen das so genannte Redirect implementiert. Allerdings nicht bei allen Diensten bzw. Dienstekategorien. Und so seien in der Vergangenheit Fallkonstellationen aufgetreten, in denen Bezahlseiten mit Bildern und Texten überlagert wurden. Verbraucher wurden in der Folge mit Abrechnungsposten konfrontiert, die sie sich nicht erklären konnten, erklärt die Bundesnetzagentur in ihrer Entscheidung. Nun wird das Redirect-Verfahren auf jeden Fall Pflicht, so dass solche Überlagerungen unterbunden werden. Die komplette Entscheidung der Behörde mit allen Erklärungen und Rechtsgrundlagen wird im Amtsblatt 20/2019 Verfügung Nr. 108 am 16. Oktober 2019 veröffentlicht. Der vollständige Text ist bereits auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/tk-festlegung veröffentlicht.

Verbraucher, die Probleme mit der Abrechnung von Drittanbieterdiensten über ihre Mobilfunkrechnung haben, können sich online an die Bundesnetzagentur wenden unter: www.bundesnetzagentur.de/drittanbieter. Wer grundsätzlich keine Leistungen über seine Handyrechnung bezahlen möchte, kann beim jeweiligen Mobilfunkanbieter eine so genannte »Drittanbieter-Sperre« einrichten lassen. Bei manchen Mobilfunk-Providern ist diese Sperre sogar automatisch aktiviert. Dann lassen sich allerdings gar keine Dienste mehr über die Handyrechnung bezahlen, also beispielsweise auch keine ÖPNV-Tickets oder Parktickets.

Quellen: Mitteilung der Bundesnetzagentur sowie Verfügung Nr. 108 vom 16.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20/2019)

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