Newsticker
- M-net: Telefonate und SMS in die Ukraine bleiben kostenfrei
- net.D baut Glasfaser in Düsseldorf Golzheim, Derendorf und Pempelfort aus
- Neuer MagentaTV Stick ab 16 Januar erhältlich
- O2 erhöht das Datenvolumen in Prepaid-Tarifen
- sim.de: Allnet-Flatrate mit 30 GB Datenvolumen für 10,99 Euro
- AVM FRITZ!Box 6860 5G für 489 Euro erhältlich
- Silvesterbilanz: Mehr Daten und mehr Telefonate im Mobilfunknetz
- Das Erste und Dritte Programme ab 07. Januar 2025 nur noch in HD
- Gute Vorsätze: Weniger Stress größter Wunsch für 2025
- Lidl Connect: Bis zu 100 Prozent mehr Datenvolumen in Smart-Tarifen
Bundesnetzagentur legt Gebühren für lokale 5G-Netze fest
Regionale und lokale Netze im Bereich von 3,7 GHz bis 3,8 GHz
Die Bundesnetzagentur hat die Gebühren für 5G-Frequenzen für lokale Anwendungen festgelegt. Dabei handelt es sich um Frequenzen im Bereich von 3,7 GHz bis 3,8 GHz. Damit können Unternehmen eigene lokale 5G-Netze aufbauen und nutzen.
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Die Bundesnetzagentur hat die Gebühren für lokale 5G-Netz im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien festgelegt. Diese werden nach einer Gebührenformel errechnet. Die Formel beinhaltet einen Sockelbetrag in Höhe von 1.000 Euro und berücksichtigt die zugeteilte Bandbreite, die Laufzeit der Zuteilung sowie die Fläche des Zuteilungsgebietes. Mit einer solchen Festlegung der Zuteilungsgebühr will die Bundesnetzagentur eine optimale Nutzung und effiziente Verwendung der Frequenzen sicherstellen.
Die Gebühr steigt mit der beantragten Bandbreite. Das Gleiche gilt für die Größe des Gebietes, in dem die Frequenznutzung erfolgen soll. Der Grundbetrag wurde so gewählt, dass Geschäftsmodelle zum Beispiel von Start-ups, KMUs oder im Bereich der Landwirtschaft nicht verhindert werden, so die Bundesnetzagentur. Die Zuteilungsdauer wird ebenfalls in der Gebührenformel berücksichtigt, um einen Anreiz zu setzen, Frequenzen nur für die Dauer einer Nutzung zu beantragen.
Weiterhin sind Frequenzzuteilungen für Siedlungs- und Verkehrsflächen teurer als Frequenzzuteilungen für andere Gebiete. Damit wird dem Bedarf an Frequenzkoordinierung Rechnung getragen. Zudem sollen so Frequenznutzungen in weniger dicht bebauten Gebieten wirtschaftlich interessant bleiben. Die Definitionen zur Kategorisierung der Flächen richten sich dabei nach denen des Umweltbundesamtes bzw. des Statistischen Bundesamtes.
Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Website den Entwurf der Verwaltungsvorschrift »Lokales Breitband« veröffentlicht: www.bundesnetzagentur.de/lokalesbreitband. Hier finden die interessenten auf die entsprechenden Antragsformulare. Damit seien die Voraussetzungen geschaffen, dass innovative lokale 5G-Lösungen für Start-Ups, landwirtschaftliche Betriebe, KMU sowie Industrieunternehmen verwirklicht werden können, so die Behörde. Die Frequenzgebührenverordnung wird entsprechend geändert und in Kürze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Der Branchenverband BREKO begrüßt die nun erfolgte Einigung innerhalb der Bundesregierung auf moderate Gebühren und den angekündigten baldigen Start des Antragsverfahrens für die lokalen 5G-Frequenzen ausdrücklich:
»Wir freuen uns, dass sich die Bundesregierung nun endlich geeinigt hat, die Gebühren für die lokalen 5G-Frequenzen so zu gestalten, dass insbesondere mittelständische Unternehmen nicht unverhältnismäßig belastet werden und in der Folge von einer Beantragung der Frequenzen absehen«, so BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. »Mit Glasfaser bis zum Unternehmen in Verbindung mit 5G als mobiler Glasfaser machen wir die Unternehmen fit für die Digitalisierung und stärken so den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die BNetzA muss nun zügig das Antragsverfahren starten, damit der Vergabeprozess für die lokalen 5G-Frequenzen schnellstmöglich beginnen kann«.