Bundesnetzagentur klärt 2019 fast 4.000 Funkstörungen auf

Wenig Störungen gemeldet

02. Januar 2020

Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur hat im Jahr 2019 fast 4.000 Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten vor Ort aufgeklärt und die Beseitigung begleitet. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit. Neben der Funkstörungsbearbeitung für sicherheitsrelevante Funkdienste und im industriellen Bereich haben in über 1.200 Fällen Bürger und Bürgerinnen von der Störungsbearbeitung profitiert. Die Störungen betrafen zum Beispiel den Mobilfunk, WLAN, DSL-Anschlüsse oder Geräte wie Funkkopfhörer, Funkautoschlüssel und Funkgaragentoröffner.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

»Wir stellen sicher, dass in Deutschland Frequenzen effizient und störungsfrei nutzbar sind. Viele Technologien, die Frequenzen nutzen, sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Das Störungsaufkommen liegt trotz steigender Frequenznutzungen auf einem erfreulich niedrigen Niveau«, sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. »Die Bundesnetzagentur führt mit präventiven Überprüfungen von Frequenzzuteilungen Qualitätssicherungsmaßnahmen bei den Frequenzzuteilungsinhabern durch. Die Störungsbearbeitung ergänzt unsere Tätigkeiten im Rahmen der Frequenzregulierung und der Marktüberwachung«.

Neben der Funkstörungsbearbeitung und präventiven Überprüfungen von Frequenzzuteilungen kontrolliert der Prüf- und Messdienst unter anderem die Umsetzung von Versorgungsverpflichtungen im Mobilfunk und die Einhaltung von Grenzwerten der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit. Des Weiteren sucht der Prüf- und Messdienst nach Frequenznutzungen ohne Frequenzzuteilung und stellt bei Großveranstaltungen sicher, dass Frequenzen störungsfrei für die unterschiedlichsten Funkanwendungen genutzt werden können.

Verbraucher und Unternehmen, die eine Funkstörung melden wollen, können sich an die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur wenden. Diese ist rund um die Uhr unter 04821 89 55 55 oder per E-Mail (funkstoerung@bnetza.de) erreichbar. Hier wird geklärt, ob die gemeldete Störung in die gesetzliche Zuständigkeit der Bundesnetzagentur fällt. Sollte die Störung betrieblicher Natur sein, wird der Anfragende informiert, an wen er sich wenden sollte. Dieser Service und die Störungsbearbeitung durch den Prüf- und Messdienst vor Ort sind für den Störungsmeldenden gebührenfrei. Auch die Verursacher von Störungen müssen keine Gebühren befürchten, soweit die Störungen unverschuldet verursacht wurden.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur

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