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M-net gibt Umsatzsteuersenkung an Kunden weiter
Privatkunden profitieren von geringeren Bruttopreisen
Immmer mehr Telekommunikationsnanbieter geben bekannt, dass sie die geplante Mehrwertsteuer-Senkung an ihre Kunden weitergeben werden. So auch der Münchener Glasfaseranbieter M-Net. Wie das Unternehmen am Freitag mitteilte, komme die Steuersenkung allen Kunden von M-net zugute und gilt für alle Leistungen, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 erbracht werden. Für Privatkunden bedeutet dies, dass die ausgewiesenen Brutto-Preise während dieses Zeitraumes nicht in voller Höhe in Rechnung gestellt, sondern entsprechend des reduzierten Steuersatzes gesenkt werden.

Die Mehrwertsteuersenkung orientiert sich an dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung erbracht wurde, erklärt M-net. Eine Leistung, die im Juni 2020 bereits erbracht wurde, wird auf der Juli-Rechnung noch mit 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnet. Preise und Preisgutschriften für Leistungen ab Juli 2020 sind entsprechend mit dem gesenkten Steuersatz von 16 Prozent auf der Rechnung zu finden. Infolgedessen kann es vorkommen, dass auf der Rechnung Positionen mit unterschiedlicher Mehrwertsteuer ausgewiesen sind. Die Maßnahme ist aktuell befristet und gilt für M-net Leistungen, die zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2020 erbracht werden. Bei Geschäftskunden erfolgt die Abrechnung grundsätzlich auf Basis der Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Hintergrund: Die Bundesregierung hat im Rahmen des am 3. Juni 2020 verabschiedeten Corona-Konjunkturpakets die befristete Senkung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) beschlossen. Für Dienstleistungen im Telekommunikationsbereich bedeutet dies, dass die Mehrwertsteuer temporär von 19 auf 16 Prozent sinkt.