Bundesnetzagentur: Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung

Werbeanrufe und Vertragsabschlüsse trotz Werbeverbot

20. Juli 2020

Die Bundesnetzagentur hat gegenüber der mobilcom-debitel GmbH eine Geldbuße in Höhe von 145.000 Euro wegen unerlaubter Werbeanrufe festgesetzt. Die Anrufe erfolgten, obwohl die Betroffenen keine wirksame Werbeeinwilligung erteilt hatten, so die Behörde. Zusätzlich wurde vielen Angerufenen im Anschluss an den unerwünschten Werbeanruf ein Vertragsschluss zu einem Abo unterstellt, schreibt die Bundesnetzagentur in ihrer Mitteilung.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Mobilcom verwendete im Kleingedruckten ihrer Mobilfunk-Verträge eine vorformulierte Werbezustimmung. Diese ließe jedoch nicht ausreichend erkennen, dass Kunden neben Werbung zu Mobilcom auch Werbung einer großen Anzahl von Drittanbietern zu einer breiten Produktpalette zu erwarten hatten, so die Bundesnetzagentur.

Unternehmen müssen bei jedem Werbeanruf sicherstellen, dass eine Werbeeinwilligung vorliegt, die den europäischen Vorgaben entspricht, schreibt die Behörde weiter. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen klar erkennen können, von welchen Unternehmen und zu welchen konkreten Produkten sie Werbung zu erwarten haben. Werbende, die mit intransparenten und verschleiernden Klauseln arbeiten, müssen mit einem Bußgeldverfahren rechnen.

Viele Betroffene berichteten gegenüber der Bundesnetzagentur, dass trotz – teilweise schriftlicher – Untersagung weiterer Anrufe, gehäuft Kontaktaufnahmen erfolgten. Die Bundsnetzagentur wirft dem Mobilfunkanbieter vor, Mobilcom hätte es nach den Feststellungen der Bundesnetzagentur unterlassen, für einen zügigen und vollständigen Datenaustausch zwischen den beteiligten Callcentern zu sorgen und so die ordnungsgemäße Beachtung von Werbewiderrufen zu gewährleisten.

So hätten viele Betroffene berichtet, dass Ihnen im Anschluss an den unerwünschten Werbeanruf ein Vertragsschluss zu einem Abo unterstellt wurde. Beispielsweise Abos für Hörbücher und Zeitschriften, Video-on-Demand Dienste, Sicherheitssoftware oder Handyversicherungen.

Vielfach war es den Ermittlungen der Bundesnetzagentur zufolge nicht zu einem Vertragsschluss gekommen, da die Angerufenen das Angebot ausdrücklich abgelehnt oder nur um Zusendung von Informationsmaterial gebeten hatten. Einen wirtschaftlichen Schaden konnten die Betroffenen nur abwenden, indem sie nach der unerwarteten Vertragsbestätigung einen Widerruf erklärten. Dass Verbraucherinnen und Verbrauchern mittels unlauterer Methoden in großem Umfang nicht gewollte Vertragsabschlüsse unterstellt wurden, war bei der Höhe der Geldbuße erschwerend zu berücksichtigen.

Die Geldbuße gegen die mobilcom-debitel GmbH ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

Verbraucher, die Werbeanrufen erhalten, in die sie nicht eingewilligt haben oder die sie trotz eines Werbewiderrufs erhalten, können dies bei der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde melden.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur

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