Abschaltung der Call-by-Call-Nummer 01091

Bundesnetzagentur stoppt Abrechnungen und Inkasso

20. Juli 2020

Die Bundesnetzagentur hat die dauerhafte Abschaltung der Betreiberkennzahl 01091 angeordnet. Zusätzlich wurden Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote für sämtliche Abrechnungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Nummer 01091 ab dem 26. Dezember 2019 ausgesprochen.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

»Nutzer von Call-by-Call-Diensten müssen sich auf die Einhaltung der Preistransparenzvorgaben verlassen können. Die Missachtung dieser Vorgaben schadet Verbrauchern und Branche«, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Ausgangspunkt des Verfahrens waren Verbraucherbeschwerden. Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben ergeben, dass im Rahmen der Nutzung der Betreiberkennzahl 01091 anstelle einer Preisansage ein Angebot zum Abschluss eines Abonnementvertrags bzw. einer »Flatrate« erfolgte. Dies verstöße gegen gesetzliche Vorgaben und den Nummernplan Betreiberkennzahlen, so die Behörde.

Die Überprüfung des Call–by-Call Dienstes habe weiterhin ergeben, dass Abrechnungen intransparent erfolgten und Abonnements auch nach einer Kündigung weiterberechnet wurden, so die Bundesnetzagentur weiter. Zudem wurden gesetzlich vorgesehene Preistransparenzvorgaben nicht eingehalten. Verbindungen zu als besonders günstig beworbenen Zielen konnten regelmäßig nicht hergestellt werden.

Dauerhafte Abschaltung der Betreiberkennzahl

Der Betreiber, die Kube & Au GmbH, wird verpflichtet, die Erreichbarkeit der Betreiberkennzahl 01091 dauerhaft zu unterbinden, so die Bundesnetzagentur. Dadurch werde auch das Entstehen weiterer Forderungen verhindert.

Verbote der Rechnungslegung und Inkassierung

Die Bundesnetzagentur hat zusätzlich zur Abschaltung die Abrechnung von Entgelten insbesondere über die Telefonrechnungen der Endkunden unterbunden. Diese Beträge waren auf den Rechnungen als Beträge anderer Anbieter unter den Artikel- / Leistungsnummern (ALNR) 86400, 86402, 86412 und 86453 und unter Nennung des Produkttextes »01091 Festnetz«, »01091 Ausland«, »01091 Spar« oder »Call by Call« ausgewiesen. Im Einzelverbindungsnachweis wird bezüglich der Abonnements »FESTENTGELTCC442« ausgewiesen.

Das Verbot gilt für sämtliche Leistungen ab dem 26.12.2019. Diese Beträge dürfen auch nicht inkassiert und beigetrieben werden. Eine Anordnung ist ebenfalls gegenüber einer Inkasso-Firma ergangen, welche als Inkassobüro für die Forderungen der Kube & Au GmbH auftritt.

Erst Mitte Juni 2020 hat die Bundesnetzagentur die Abschaltung der Call-by-Call-Nummer 01018 angeordnet. Auch hier ging es um Angebot zum Abschluss eines Abonnementvertrags.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur

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