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Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld gegen Call-Center
145.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung
Die Bundesnetzagentur hat gegen einen Call-Center Betreiber eine Geldbuße in Höhe von 145.000 Euro verhängt. Das Call-Center habe nach Erkenntnissen der Bundesnetzagentur im Auftrag von anderen Unternehmen telefonische Neukundenakquise durchgeführt und auch weitere Produkte vertrieben.
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
»Wir ahnden unerlaubte Telefonwerbung und gehen konsequent gegen alle beteiligten Unternehmen vor«, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. »Call-Center sind bei der Beachtung der gesetzlichen Regelungen genauso in der Pflicht wie ihre Auftraggeber«.
Werbeanrufe ohne Zustimmung
Das Call-Center hatte nach Erkenntnissen der Bundesnetzagentur im Auftrag des Mobilfunkanbieters mobilcom-debitel an dessen Kunden insbesondere Drittanbieterabonnements für Hörbücher und Zeitschriften, Video-on-Demand Dienste, Sicherheitssoftware oder Handyversicherungen vertrieben. Dabei kam es laut der Behörde immer wieder dazu, dass den Angerufenen im Nachgang des Telefonats Zusatzdienstleistungen untergeschoben und teilweise auch in Rechnung gestellt wurden, die diese überhaupt nicht bestellt hatten.
Daneben hatte das Call-Center für den Pay-TV-Anbieter Sky Deutschland Fernsehen telefonische Neukundenakquise übernommen. Das Unternehmen führte all diese Anrufe durch, obwohl keine gültige Werbeeinwilligung der Angerufenen vorlag, so die Bundesnetzagentur. Viele Betroffene berichteten zudem gegenüber der Behörde, dass trotz Untersagung weiterer Anrufe gehäuft Kontaktaufnahmen erfolgten, durch die sie sich massiv belästigt fühlten.
Gegen die beiden beauftragenden Unternehmen mobilcom-debitel und Sky Deutschland Fernsehen hatte die Bundesnetzagentur wegen der rechtswidrigen Werbeanrufe ebenfalls bereits hohe Bußgelder verhängt.
Unseriöser Datenhandel
Bei der telefonischen Neukundenakquise für Sky Deutschland Fernsehen hatte das Call-Center Adresskontingente bei Adresshändlern eingekauft. Angeblich hätten die Betroffenen auf Internetseiten der Adresshändler an Gewinnspielen teilgenommen und dabei auch ein Werbeeinverständnis abgegeben. Nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben Angerufenen diese Internetseiten jedoch weder besucht noch im Rahmen eines Gewinnspiels eine Werbeeinwilligung erteilt. Weder das Call-Center noch ihre Auftraggeber hatten dies im Vorfeld der Telefonkampagne ausreichend geprüft.
Die Geldbuße gegen das Call-Center ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.
Unerlaubte Telefonwerbung melden
Verbraucher, die Werbeanrufe erhalten, in die sie nicht eingewilligt haben oder die sie trotz eines Werbewiderrufs erhalten, können sich bei der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde melden.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur