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Bundesnetzagentur schaltet Rufnummern wegen unerwünschte Werbung ab
Unzulässige Faxwerbung für Corona-Schnelltests
Die Bundesnetzagentur ist erneut gegen unerwünschte Faxwerbung vorgegangen. Diesmal wurde für Corona-Schnelltests geworben. Die Behörde hat die Abschaltung der Rufnummern angeordnet, von denen aus die Werbung verschickt wurde.
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
»Faxwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist unzulässig. Einen Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch tolerieren wir nicht«, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur und ergänzt: »Unternehmen, die fortgesetzt Rechtsverstöße begehen, müssen auch damit rechnen, dass bislang nicht auffällige Rufnummern abgeschaltet werden, um vorbeugend rechtswidriges Verhalten zu verhindern«.
Die Werbefaxe einer Firma sollten die Empfänger zu einem Vertragsschluss animieren. Die Bundesnetzagentur ordnete die Abschaltung der in diesen Faxen als Kontakt angegebenen Rufnummern an. Das Unternehmen hatte eine vorausgegangene Abmahnung nicht beachtet und auch nach Rufnummernabschaltung fortgesetzt rechtswidrig agiert, so die Behörde weiter. Deshalb wurden zusätzlich weitere, nicht auf den Werbefaxen angegebene Rufnummern abgeschaltet. Obgleich diese Rufnummern noch nicht rechtswidrig genutzt wurden, erfolgte die Abschaltung präventiv, erklärt die Bundesnetzagentur.
Auch für Faxwerbung gilt: Diese ist nach den Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Den Nachweis entsprechender Einwilligungen habe das werbende Unternehmen nicht erbracht.
Einen Überblick über Rufnummern, deren Abschaltung von der Bundesnetzagentur angeordnet wurde, finden Sie unter www.bnetza.de/massnahmenliste. Betroffene können sich unter www.bnetza.de/faxspam bei der Bundesnetzagentur melden. Im Jahr 2020 gingen 26.268 Beschwerden im Bereich Fax-Spam ein.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur
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