Bundesnetzagentur veröffentlicht Jahresbericht 2019-2020 zur Breitbandmessung

Leichte Verbesserung gegenüber den Vorjahren

22. April 2021

Die Bundesnetzagentur hat am Donnerstag zum fünften Mal die Ergebnisse ihrer Breitbandmessung veröffentlicht. Gegenüber den Vorjahren sei die Entwicklung positiv. Zwar erreichen Kunden nach wie vor oft nicht die Geschwindigkeit, die vertraglich in Aussicht gestellt wurde, aber es lassen sich insbesondere bei stationären Breitbandanschlüssen leichte Verbesserungen feststellen, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Breitbandmessung - Logo

Ergebnisse im Festnetz

Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten im aktuellen Berichtszeitraum im Download 73,6 Prozent der Nutzer (2018/2019: 70,8 Prozent) bei stationären Breitbandanschlüssen mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Bei 24,0 Prozent der Nutzer (2018/2019: 16,4 Prozent) wurde diese voll erreicht oder überschritten.

Die Ergebnisse fielen zwischen den einzelnen Bandbreiteklassen und Anbietern wieder unterschiedlich aus. Die meisten Kunden waren mit der Leistung des Anbieters zufrieden (Noten 1 bis 3). Dabei ist der Anteil zufriedener Kunden mit 60,7 Prozent weiterhin leicht rückläufig (2018/2019: 61,4 Prozent).

Ergebnisse im Mobilfunk

Im aktuellen Berichtszeitraum (01.10.2019 - 30.09.2020) lag das Niveau bei mobilen Breitbandanschlüssen deutlich unter dem von stationären Anschlüssen, so die Bundesnetzagentur. Über alle Bandbreitenklassen und Anbieter hinweg erhielten im Download 17,4 Prozent der Nutzer (2018/2019: 14,9 Prozent) mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate. Nur bei 2,1 Prozent der Nutzer wurde diese voll erreicht oder überschritten (2018/2019: 1,5 Prozent). Die jeweiligen Anteile sind somit auch im Mobilfunk im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen.

In höheren Bandbreiteklassen wurden niedrigere Prozentwerte in Bezug auf das Erreichen der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate festgestellt. Auch im Mobilfunk zeigen sich wie im stationären Bereich hinsichtlich der Anbieter Unterschiede.

Die Endkunden bewerteten die Anbieter überwiegend mit Noten von 1 bis 3 (74,2 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Anteil nahezu unverändert (2018/2019: 74,3 Prozent). Wie auch in den vergangenen Jahren kommt die Bundesnetzagentur zum Schluss, dass die Nutzer bei mobilen Breitbandanschlüssen eher die Mobilität und die zur Verfügung stehende Performance bewerten als das Erreichen der in Aussicht gestellten Datenübertragungsrate.

Besonderheiten durch Corona

Parallel zum ersten Corona-Lockdown lässt sich ein deutlicher Anstieg der Messungen für stationäre Breitbandanschlüsse feststellen. Im Mobilfunk fällt auf, dass die Zahl der mobilen Messungen in den drei von der Corona-Pandemie betroffenen Quartalen im Jahr 2020 im Vergleich zu den Vorjahresquartalen zurückgegangen ist.

Allerdings konnte die Bundesnetzagentur keine durch die Pandemie bedingte Veränderung der Datenübertragungsraten beobachten. Dies gelte sowohl mit Blick auf stationäre als auch mobile Breitbandanschlüsse.

Messungen lassen keine Rückschlüsse auf Breitbandversorgung zu

Die Ergebnisse der Breitbandmessung hängen davon ab, welchen Tarif der Nutzer mit dem Anbieter vereinbart hat. Insofern können auf der Grundlage der Breitbandmessung keine Aussagen zur Versorgungssituation oder Verfügbarkeit von breitbandigen Internetzugangsdiensten getroffen werden, weist die Bundesnetzagentur hin. Es werde lediglich geprüft, ob die Anbieter ihren Kunden die vertraglich zugesicherte Bandbreite liefern.

Umstellung Desktop-App

Die bereits für das Nachweisverfahren bestehende Desktop-App kann seit dem 1. Februar 2021 auch für Einzelmessungen genutzt werden. Es können sowohl Anschlüsse mit geringer Datenübertragungsrate als auch Gigabitanschlüsse gemessen werden.

für den Fall, dass die Einzelmessung Anhaltspunkte für eine nicht vertragskonforme Leistung des Anbieters im Download gibt, können Nutzer ein Messprotokoll im Rahmen des Desktop-App-Nachweisverfahrens erstellen. Dieses können sie dann als Nachweis in der Argumentation gegenüber dem Anbieter verwenden.

Der vollständige Bericht ist unter https://breitband-monitor.de/breitbandmessung/jahresberichte veröffentlicht.

Quelle und Bild: Bundesnetzagentur

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