Bundesnetzagentur sperrt 2021 fast 23 Millionen unerlaubte Produkte

Zahlreiche nicht konforme Angebote im Online-Handel

28. Januar 2022

Die Bundesnetzagentur hat 2021 insgesamt fast 23 Millionen verbotener Produkte gesperrt. Die Produkte können Funkstörungen verursachen oder wiesen erhebliche formale Mängel auf, so die Behörde. Die Produkte identifiziert die Bundesnetzagentur im Online- und im Einzelhandel, in Zusammenarbeit mit dem Zoll und bei Testkäufen. Vor einem Jahr, also 2020, betrafen die Sperrungen der Bundesnetzagentur über 21 Millionen Produkte.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

»Die Bundesnetzagentur geht konsequent gegen nicht konforme Produkte vor und verhindert, dass sie am deutschen Markt weiter angeboten werden«, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. »Dadurch leistet die Bundesnetzagentur einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz. Wir informieren Verbraucherinnen und Verbraucher, worauf sie speziell bei Online-Bestellungen von elektronischen Produkten achten sollten«.

Marktüberwachung im Onlinehandel

Die Online-Marktüberwachung habe 1.936 nicht konforme Produktangebote ermittelt, die Plattformbetreiber gelöscht haben, erklärt die Bundesnetzagentur. Hinter den Angeboten steckten insgesamt 21,4 Millionen Produkte.

Mit einer angebotenen Stückzahl von über 7,7 Millionen erreichten Funkkopfhörer den ersten Platz der auffälligen Gerätearten. Diese Funkkopfhörer arbeiteten auf Funkfrequenzen, die nur für sicherheitsrelevante Dienste wie beispielsweise Polizei oder Feuerwehr bestimmt sind. Das ist verboten. Zahlreiche Funkkopfhörer wiesen zudem erhebliche formale Mängel auf, wie zum Beispiel fehlende deutsche Bedienungsanleitungen oder fehlende bzw. fehlerhafte technische Unterlagen, so die Bundesnetzagentur weiter.

Den zweiten Platz belegten extrem billig angebotene Messgeräte aus Drittstaaten mit einer Stückzahl von rund 3,7 Millionen gefolgt von rund 3,3 Millionen ferngesteuerten Flugdrohnen. Bei beiden Gerätearten wurden vermehrt formale Mängel wie zum Beispiel fehlende CE-Kennzeichnungen, Identifizierungsmerkmale oder fehlende Kontaktdaten des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs festgestellt.

Hintergrund: Seit dem 16. Juli 2021 gilt in Deutschland das Marktüberwachungsgesetz zeitgleich in Verbindung mit der neuen europäischen Marktüberwachungsverordnung. Demnach müssen bei elektrischen Geräten und Funkanlagen die Kontaktdaten eines in der Europäischen Union ansässigen Wirtschaftsakteurs angegeben werden. Bei Produktmängeln können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an diesen Kontakt wenden. Sind keine entsprechenden Kontaktdaten angegeben, darf man die Produkte nicht verkaufen und nicht nach Deutschland einführen.

Marktüberwachung im deutschen Einzelhandel

Die Bundesnetzagentur hat auch auch die Produkte im Einzelhandel überprüft. Die Kontrollen 2021 seien unter Einhaltung umfassender Hygiene- und Abstandsregelungen zeitweise wieder möglich gewesen.

Die geprüfte Anzahl von Gerätetypen im deutschen Einzelhandel belief sich im Jahr 2021 auf 3.554. Die Bundesnetzagentur habe insgesamt 23 Vertriebsverbote erlassen und 1.059 Aufforderungen zur Mängelbehebung für nicht konforme Produkte ausgesprochen, schreibt die Behörde. Das betraf über eine Million Produkte. Häufig auffällig waren hier beispielsweise LED-Beleuchtungsmittel und Netzteile, welche Störungen verursachen können und ein teils hohes Risiko bergen.

Zusammenarbeit mit dem Zoll

Die Bundesnetzagentur arbeitet auch intensiv mit dem Zoll zusammen, um nicht konforme Produkte bereits an der europäischen Außengrenze zu stoppen. Der Zoll habe 2021 nahezu 6.500 verdächtige Warensendungen an die Bundesnetzagentur gemeldet. In rund 91 Prozent der Fälle hat die Bundesnetzagentur die Produkte für den deutschen Markt nicht freigegeben, weil sie eindeutige Mängel identifizierte. Insgesamt waren rund 320.000 Produkte betroffen.

Marktüberwachung durch Testkäufe

Mit insgesamt 61 Testkäufe im Jahr 2021 habe die Bundesnetzagentur versucht, einen Überblick über die Konformität von im Internet angebotenen Geräten zu gewinnen. Bei den eingekauften Produkten, welche als nicht konform identifiziert wurden, erfolgten markteinschränkende Maßnahmen, schreibt die Behörde in ihrer Mitteilung.

Tipps für Verbraucher bei Online-Bestellungen

Den Online-Käufern rät die Bundesnetzagentur, seriöse und bekannte Quellen zu nutzen. Unter anderem sollte geprüft werden, ob der Anbieter auch Adresse in der EU angegeben hat, unter der sie den Anbieter oder seinen Partner erreichen können. Diese Adresse muss auf dem Produkt oder seiner Verpackung, dem Paket oder in einem Begleitdokument stehen. Auch der Preis sollte im Vergleich zu Mitbewerbern plausibel sein - vermeintliche Super-Schnäppchen sollen eher gemieden werden.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur

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