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allPAY: Neues Online-Bezahlsystem geht an den Start
Online Inhalte über Mobilfunkrechnung bezahlen
08. Oktober 2003
Seit Anfang Oktober gibt es ein neues Online-Bezahlverfahren für variable Kleinbeträge bis zu 10 Euro: Mit dem Payment-System allPAY können Internet-Nutzer schnell, sicher und anonym Paid Content wie kostenpflichtige Zeitungsartikel, Software oder Klingeltöne von Webseiten herunterladen oder kostenpflichtige Abo-Services bestellen. Das Besondere: Der Käufer benötigt dafür lediglich sein Mobiltelefon - die bisher übliche Registrierung mit Angabe persönlicher Daten fällt weg. Abgerechnet wird über die Mobilfunkrechnung bzw. die Prepaid-Karte des Telefons.
Hat sich der User für den Kauf eines digitalen Produkts entschieden, klickt er auf den allPAY-Button und trägt seine Mobilfunknummer online in eine vorgegebene Maske ein. Innerhalb weniger Sekunden schickt bruNET einen PIN-Code per SMS auf sein Handy. Dieser PIN muss nur noch in das vorgesehene Feld der Eingabemaske eingegeben werden.
Bei allPAY bleibt der Kaufvorgang mit Ausnahme der Mobilfunknummer anonym - und selbst diese wird beim Betreiber bruNET ausschließlich zur Abrechnung mit dem Netzbetreiber verwendet. Über die eingegebene Handynummer prüft der jeweilige Netzbetreiber, ob das Mobilfunkkonto nicht gesperrt ist bzw. dessen Prepaid-Karte ein ausreichend großes Guthaben aufweist. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Betrag auf der Rechnung reserviert. Abgerechnet wird erst nach erfolgreicher Auslieferung des gekauften Produktes. Die PIN-Nummer wird ebenfalls für jeden Kaufvorgang neu generiert. «Damit stellen wir sicher, dass nur diejenige Person über allPAY einkaufen kann, die das Handy mit der eingegebenen Rufnummer auch bei sich hat», so Ulrich Brunet, Geschäftsführer der neu gegründeten allPAY GmbH sowie der Schwesterfirma bruNET GmbH, die allPAY quasi als Nebenprodukt ihrer laufenden Geschäftstätigkeit entwickelt hat. «Der Missbrauch fremder Mobilfunknummern ist damit ausgeschlossen».
Das Kaufverfahren mit allPAY läuft bei jedem Mobilfunk-Netzbetreiber gleich ab. Derzeit funktioniert das Payment-System mit Handys der Netze T-Mobile, o2 und Vodafone D2. «In Kürze wird allPAY auch für Kunden von debitel verfügbar sein», so Brunet. Bezahlen kann man mit allPAY unter anderem bereits auf Webseiten der Tomorrow Focus AG (zunächst für SMS-Versand auf www.msn.de) und handylogo.de.
Hat sich der User für den Kauf eines digitalen Produkts entschieden, klickt er auf den allPAY-Button und trägt seine Mobilfunknummer online in eine vorgegebene Maske ein. Innerhalb weniger Sekunden schickt bruNET einen PIN-Code per SMS auf sein Handy. Dieser PIN muss nur noch in das vorgesehene Feld der Eingabemaske eingegeben werden.
Bei allPAY bleibt der Kaufvorgang mit Ausnahme der Mobilfunknummer anonym - und selbst diese wird beim Betreiber bruNET ausschließlich zur Abrechnung mit dem Netzbetreiber verwendet. Über die eingegebene Handynummer prüft der jeweilige Netzbetreiber, ob das Mobilfunkkonto nicht gesperrt ist bzw. dessen Prepaid-Karte ein ausreichend großes Guthaben aufweist. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Betrag auf der Rechnung reserviert. Abgerechnet wird erst nach erfolgreicher Auslieferung des gekauften Produktes. Die PIN-Nummer wird ebenfalls für jeden Kaufvorgang neu generiert. «Damit stellen wir sicher, dass nur diejenige Person über allPAY einkaufen kann, die das Handy mit der eingegebenen Rufnummer auch bei sich hat», so Ulrich Brunet, Geschäftsführer der neu gegründeten allPAY GmbH sowie der Schwesterfirma bruNET GmbH, die allPAY quasi als Nebenprodukt ihrer laufenden Geschäftstätigkeit entwickelt hat. «Der Missbrauch fremder Mobilfunknummern ist damit ausgeschlossen».
Das Kaufverfahren mit allPAY läuft bei jedem Mobilfunk-Netzbetreiber gleich ab. Derzeit funktioniert das Payment-System mit Handys der Netze T-Mobile, o2 und Vodafone D2. «In Kürze wird allPAY auch für Kunden von debitel verfügbar sein», so Brunet. Bezahlen kann man mit allPAY unter anderem bereits auf Webseiten der Tomorrow Focus AG (zunächst für SMS-Versand auf www.msn.de) und handylogo.de.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n10687.html