Telekom darf ツ«xxlツ» und ツ«calltime 120ツ» weiter anbieten

OVG Mテシnster gab der Telekom und RegTP Recht

29. Januar 2004
Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mテシnster hat am heutigen Donnerstag den Beschwerden der Deutschen Telekom AG und der Regulierungsbehテカrde fテシr Telekommunikation und Post (RegTP) gegen vier Beschlテシsse des Verwaltungsgerichts Kテカln, mit denen die Optionstarife «AktivPlus xxl (neu)» und «AktivPlus basis calltime 120» gestoppt worden waren, stattgegeben. Damit ist die Telekom weiter berechtigt, diese Tarife anzubieten.
(Az.: 13 B 2621/03, 13 B 2624/03, 13 B 2623/03, 13 B 2689/03)

Im Tarif «AktivPlus xxl (neu)» können Kunden samstags, sonntags und an bundeseinheitlichen Feiertagen gegen einen Aufpreis auf die monatliche Grundgebühr kostenlose City- und Deutschlandverbindungen fテシhren. Im Tarif «AktivPlus basis calltime 120» erhalten Kunden fテシr einen monatlichen Aufpreis ein 120-minテシtiges Freikontingent fテシr City- und Deutschlandverbindungen.

Das Verwaltungsgericht Kテカln hat mit drei Beschlテシssen vom 15.12.2003 und einem Beschluss vom 22.12.2003 die Anwendung der beiden Tarife auf Antrag zweier Wettbewerber gestoppt. Das Oberverwaltungsgericht hat diese Entscheidung nun aufgehoben. Zur Begrテシndung hat es ausgefテシhrt: «Die Annahme des Verwaltungsgerichts, die beiden Tarife enthielten unzulテ、ssige Preisabschlテ、ge, weil sie bei einer realistischen Ausnutzung die sonst von der Regulierungsbehテカrde angenommenen Verbindungskosten unterschritten, treffe nicht zu. Die Verbindungsentgelte des «AktivPlus»-Tarifs und des Tarifs «AktivPlus basis» lテ、gen zwischen der Dumpingpreisgrenze und dem Standard-Verbindungsentgelt und seien kostendeckend». Die Beschlテシsse des Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar.

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