Newsticker
- Mobilfunk-Rテシckblick 2025: Datenvolumen steigt weiter an
- Umfrage: Jテシngere nutzen das Smartphone an Heiligabend besonders viel
- Mobilfunknetz von O2 Telefテウnica wテ、chst auf 29.000 Standorte
- Telekom startet Schutzfunktion gegen Betrugsanrufe im Mobilfunknetz
- Bundesnetzagentur: Neues Messverfahren zur テ彙erprテシfung der Mindestversorgung verfテシgbar
- O2 bringt 5G RedCap-Technologie fテシr Privatkunden
- Disney+ ergテ、nzt das Streaming-Angebot von O2
- fraenk bietet vorerst keine Multi-SIM an
- NORMA Connect Prepaid-Tarife mit mehr Datenvolumen
- freenet startet mit mobilfunk.de eine neue Tarif-Plattform
Telekom darf ツ«xxlツ» und ツ«calltime 120ツ» weiter anbieten
OVG Mテシnster gab der Telekom und RegTP Recht
29. Januar 2004
Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mテシnster hat am heutigen Donnerstag den Beschwerden der Deutschen Telekom AG und der Regulierungsbehテカrde fテシr Telekommunikation und Post (RegTP) gegen vier Beschlテシsse des Verwaltungsgerichts Kテカln, mit denen die Optionstarife «AktivPlus xxl (neu)» und «AktivPlus basis calltime 120» gestoppt worden waren, stattgegeben. Damit ist die Telekom weiter berechtigt, diese Tarife anzubieten.
(Az.: 13 B 2621/03, 13 B 2624/03, 13 B 2623/03, 13 B 2689/03)
Im Tarif «AktivPlus xxl (neu)» können Kunden samstags, sonntags und an bundeseinheitlichen Feiertagen gegen einen Aufpreis auf die monatliche Grundgebühr kostenlose City- und Deutschlandverbindungen fテシhren. Im Tarif «AktivPlus basis calltime 120» erhalten Kunden fテシr einen monatlichen Aufpreis ein 120-minテシtiges Freikontingent fテシr City- und Deutschlandverbindungen.
Das Verwaltungsgericht Kテカln hat mit drei Beschlテシssen vom 15.12.2003 und einem Beschluss vom 22.12.2003 die Anwendung der beiden Tarife auf Antrag zweier Wettbewerber gestoppt. Das Oberverwaltungsgericht hat diese Entscheidung nun aufgehoben. Zur Begrテシndung hat es ausgefテシhrt: «Die Annahme des Verwaltungsgerichts, die beiden Tarife enthielten unzulテ、ssige Preisabschlテ、ge, weil sie bei einer realistischen Ausnutzung die sonst von der Regulierungsbehテカrde angenommenen Verbindungskosten unterschritten, treffe nicht zu. Die Verbindungsentgelte des «AktivPlus»-Tarifs und des Tarifs «AktivPlus basis» lテ、gen zwischen der Dumpingpreisgrenze und dem Standard-Verbindungsentgelt und seien kostendeckend». Die Beschlテシsse des Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar.
(Az.: 13 B 2621/03, 13 B 2624/03, 13 B 2623/03, 13 B 2689/03)
Im Tarif «AktivPlus xxl (neu)» können Kunden samstags, sonntags und an bundeseinheitlichen Feiertagen gegen einen Aufpreis auf die monatliche Grundgebühr kostenlose City- und Deutschlandverbindungen fテシhren. Im Tarif «AktivPlus basis calltime 120» erhalten Kunden fテシr einen monatlichen Aufpreis ein 120-minテシtiges Freikontingent fテシr City- und Deutschlandverbindungen.
Das Verwaltungsgericht Kテカln hat mit drei Beschlテシssen vom 15.12.2003 und einem Beschluss vom 22.12.2003 die Anwendung der beiden Tarife auf Antrag zweier Wettbewerber gestoppt. Das Oberverwaltungsgericht hat diese Entscheidung nun aufgehoben. Zur Begrテシndung hat es ausgefテシhrt: «Die Annahme des Verwaltungsgerichts, die beiden Tarife enthielten unzulテ、ssige Preisabschlテ、ge, weil sie bei einer realistischen Ausnutzung die sonst von der Regulierungsbehテカrde angenommenen Verbindungskosten unterschritten, treffe nicht zu. Die Verbindungsentgelte des «AktivPlus»-Tarifs und des Tarifs «AktivPlus basis» lテ、gen zwischen der Dumpingpreisgrenze und dem Standard-Verbindungsentgelt und seien kostendeckend». Die Beschlテシsse des Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n11032.html