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Telekom darf «xxl» und «calltime 120» weiter anbieten
OVG Münster gab der Telekom und RegTP Recht
29. Januar 2004
Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster hat am heutigen Donnerstag den Beschwerden der Deutschen Telekom AG und der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gegen vier Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln, mit denen die Optionstarife «AktivPlus xxl (neu)» und «AktivPlus basis calltime 120» gestoppt worden waren, stattgegeben. Damit ist die Telekom weiter berechtigt, diese Tarife anzubieten.
(Az.: 13 B 2621/03, 13 B 2624/03, 13 B 2623/03, 13 B 2689/03)
Im Tarif «AktivPlus xxl (neu)» können Kunden samstags, sonntags und an bundeseinheitlichen Feiertagen gegen einen Aufpreis auf die monatliche Grundgebühr kostenlose City- und Deutschlandverbindungen führen. Im Tarif «AktivPlus basis calltime 120» erhalten Kunden für einen monatlichen Aufpreis ein 120-minütiges Freikontingent für City- und Deutschlandverbindungen.
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit drei Beschlüssen vom 15.12.2003 und einem Beschluss vom 22.12.2003 die Anwendung der beiden Tarife auf Antrag zweier Wettbewerber gestoppt. Das Oberverwaltungsgericht hat diese Entscheidung nun aufgehoben. Zur Begründung hat es ausgeführt: «Die Annahme des Verwaltungsgerichts, die beiden Tarife enthielten unzulässige Preisabschläge, weil sie bei einer realistischen Ausnutzung die sonst von der Regulierungsbehörde angenommenen Verbindungskosten unterschritten, treffe nicht zu. Die Verbindungsentgelte des «AktivPlus»-Tarifs und des Tarifs «AktivPlus basis» lägen zwischen der Dumpingpreisgrenze und dem Standard-Verbindungsentgelt und seien kostendeckend». Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar.
(Az.: 13 B 2621/03, 13 B 2624/03, 13 B 2623/03, 13 B 2689/03)
Im Tarif «AktivPlus xxl (neu)» können Kunden samstags, sonntags und an bundeseinheitlichen Feiertagen gegen einen Aufpreis auf die monatliche Grundgebühr kostenlose City- und Deutschlandverbindungen führen. Im Tarif «AktivPlus basis calltime 120» erhalten Kunden für einen monatlichen Aufpreis ein 120-minütiges Freikontingent für City- und Deutschlandverbindungen.
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit drei Beschlüssen vom 15.12.2003 und einem Beschluss vom 22.12.2003 die Anwendung der beiden Tarife auf Antrag zweier Wettbewerber gestoppt. Das Oberverwaltungsgericht hat diese Entscheidung nun aufgehoben. Zur Begründung hat es ausgeführt: «Die Annahme des Verwaltungsgerichts, die beiden Tarife enthielten unzulässige Preisabschläge, weil sie bei einer realistischen Ausnutzung die sonst von der Regulierungsbehörde angenommenen Verbindungskosten unterschritten, treffe nicht zu. Die Verbindungsentgelte des «AktivPlus»-Tarifs und des Tarifs «AktivPlus basis» lägen zwischen der Dumpingpreisgrenze und dem Standard-Verbindungsentgelt und seien kostendeckend». Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n11032.html