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- Telekom wird Mitglied im Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS)
- M-net und Vodafone Deutschland: Gemeinsame Nutzung des Glasfasernetzes im Main-Kinzig-Kreis
CeBIT
WLAN-Roamingsystem Greenspot startet auf der CeBIT
Einheitliche Abrechnung an allen Greenspot-Zugangspunkten
20. März 2004
Die Internet Service Provider (ISP) in Deutschland haben das WLAN-Roamingsystem Greenspot zur CeBIT in Betrieb genommen, teilte der Verband der deutschen Internetwirtschaft, eco Forum e.V., auf der Messe in Hannover mit. Der eco-Verband stellt das bundesweit einheitliche Abrechnungssystem für die Nutzung von WLAN-Funknetzen als Clearinghouse ab sofort für Internet Service Provider, Hotspot-Betreiber und alle anderen im WLAN-Markt engagierten Teilnehmer bereit.
Verbraucher, die sich bei ihrem ISP für Greenspot entscheiden, können mit einem Notebook in WLAN-Funkzonen («Hotspots») in ganz Deutschland nach einem einheitlichen Verfahren Anschluss ans Internet finden. Die Verbindungskosten zahlt der Verbraucher mit der Monatsrechnung seines Internet Service Providers, den er schon für den Festnetzzugang gewählt hat.
Greenspot löst damit das «Chaos» beim Zugang zum mobilen Internet ab. Bisher musste der Verbraucher sich für jeden einzelnen Hotspot eine separate Zugangsberechtigung in Form von Gutscheinen oder Voucher besorgen, die zudem nur für eine begrenzte Zeit gültig war. Damit war die Nutzung der Hunderte von Hotspots, die derzeit bereits in Deutschland in Betrieb sind, für die Mehrzahl der potenziellen Kunden wenig attraktiv.
Verbraucher, die sich bei ihrem ISP für Greenspot entscheiden, können mit einem Notebook in WLAN-Funkzonen («Hotspots») in ganz Deutschland nach einem einheitlichen Verfahren Anschluss ans Internet finden. Die Verbindungskosten zahlt der Verbraucher mit der Monatsrechnung seines Internet Service Providers, den er schon für den Festnetzzugang gewählt hat.
Greenspot löst damit das «Chaos» beim Zugang zum mobilen Internet ab. Bisher musste der Verbraucher sich für jeden einzelnen Hotspot eine separate Zugangsberechtigung in Form von Gutscheinen oder Voucher besorgen, die zudem nur für eine begrenzte Zeit gültig war. Damit war die Nutzung der Hunderte von Hotspots, die derzeit bereits in Deutschland in Betrieb sind, für die Mehrzahl der potenziellen Kunden wenig attraktiv.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n11231.html