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RegTP: 12-Cent-Optionstarif der Telekom genehmigt
Anrufe ins Festnetz für 12 Cent pro Stunde gegen Grundgebühr
28. Juni 2004
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat das von der Deutschen Telekom AG (DTAG) beantragte 12 Cent-Optionsangebot «enjoy Tarif» genehmigt. Damit können Kunden gegen eine zusätzlichenGrundgebühr im Monat für 12 Cent pro angefangene Stunde ins deutsche Festnetz telefonieren.
«Die DTAG hat mit ihrem neuen Antrag die Maßstäbe und Grundsätze aus unserer Entscheidung, ihren 10 Cent-Optionstarif am 27. Mai 2004 abzulehnen, jetzt berücksichtigt und sowohl die zusätzliche Grundgebühr auf jetzt 4,68 ? (brutto) erhöht, als auch das stündlich zu zahlende Entgelt für City- und Deutschlandverbindungen um 20 Prozent von 10 auf 12 Cent erhöht», erklärte Matthias Kurth, Präsident der Regulierungsbehörde. «Der jetzige Tarifantrag war genehmigungsfähig, weil er für Wettbewerber nachbildbar ist. Auch bestehende Angebote der Wettbewerber von ähnlichen Pauschaltarifen in Deutschland und Europa zeigen, dass derartige Tarifmodelle eine Ergänzung des Angebots darstellen und wettbewerbskonform sind».
Die Genehmigung des neuen Optionsangebots ist zusätzlich an eine Berichtspflicht gebunden. Dabei wurde der Deutschen Telekom auferlegt, im Abstand von jeweils einem Monat der RegTP die Entwicklung der Kundenzahlen sowie des tatsächlichen Nutzungsverhaltens bei diesem Angebot zu melden. Nach Angaben der Regulierungsbehörde soll damit zusätzlich gewährleistet und überwacht werden, dass keine Beeinträchtigungen des Wettbewerbs erfolgen.
«Dennoch rate ich allen Telefonkunden bei der Wahl eines Optionstarifs vor allem das Kleingedruckte der Anzeige sorgfältig zu lesen. Derartige Tarife rechnen sich nicht für Viel-, sondern vor allem für Langtelefonierer. Man sollte sein Telefonverhalten auf Grund der zurückliegenden Rechnungen ausführlich analysieren und bewerten. Die erhöhten Grundgebühren werden auch dann fällig, wenn man im Urlaub und auf Reisen ist. Vermeintliche Vorteile können sich ins Gegenteil verkehren. Die RegTP setzt allerdings auf den mündigen und aufgeklärten Verbraucher und dessen Letztentscheidung», erklärte Präsident Kurth abschließend.
«Die DTAG hat mit ihrem neuen Antrag die Maßstäbe und Grundsätze aus unserer Entscheidung, ihren 10 Cent-Optionstarif am 27. Mai 2004 abzulehnen, jetzt berücksichtigt und sowohl die zusätzliche Grundgebühr auf jetzt 4,68 ? (brutto) erhöht, als auch das stündlich zu zahlende Entgelt für City- und Deutschlandverbindungen um 20 Prozent von 10 auf 12 Cent erhöht», erklärte Matthias Kurth, Präsident der Regulierungsbehörde. «Der jetzige Tarifantrag war genehmigungsfähig, weil er für Wettbewerber nachbildbar ist. Auch bestehende Angebote der Wettbewerber von ähnlichen Pauschaltarifen in Deutschland und Europa zeigen, dass derartige Tarifmodelle eine Ergänzung des Angebots darstellen und wettbewerbskonform sind».
Die Genehmigung des neuen Optionsangebots ist zusätzlich an eine Berichtspflicht gebunden. Dabei wurde der Deutschen Telekom auferlegt, im Abstand von jeweils einem Monat der RegTP die Entwicklung der Kundenzahlen sowie des tatsächlichen Nutzungsverhaltens bei diesem Angebot zu melden. Nach Angaben der Regulierungsbehörde soll damit zusätzlich gewährleistet und überwacht werden, dass keine Beeinträchtigungen des Wettbewerbs erfolgen.
«Dennoch rate ich allen Telefonkunden bei der Wahl eines Optionstarifs vor allem das Kleingedruckte der Anzeige sorgfältig zu lesen. Derartige Tarife rechnen sich nicht für Viel-, sondern vor allem für Langtelefonierer. Man sollte sein Telefonverhalten auf Grund der zurückliegenden Rechnungen ausführlich analysieren und bewerten. Die erhöhten Grundgebühren werden auch dann fällig, wenn man im Urlaub und auf Reisen ist. Vermeintliche Vorteile können sich ins Gegenteil verkehren. Die RegTP setzt allerdings auf den mündigen und aufgeklärten Verbraucher und dessen Letztentscheidung», erklärte Präsident Kurth abschließend.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n11520.html