Tele2: Günther Jauch bekommt jetzt auch Sauna-Verbot

Einstweilige Verfügung gegen weiteren Werbespot der T-Com

28. Juli 2004
Der Streit um irreführende Werbung von T-Com geht weiter. Nun hat das Landgericht Hamburg hat auf Antrag der Tele2 eine Einstweilige Verfügung auch gegen die Sauna-Spots der Telekom mit Günther Jauch wegen Irreführung der Fernseh-Zuschauer erlassen. Erst vergangenen Freitag hat Tele2 eine Einstweilige Verfügung gegen zwei andere Werbespots der T-Com erwirkt.

In den Sauna-Spots wirbt Günther Jauch für ein Angebot der Telekom, mit dem man «für 12 Cent eine Stunde quer durch Deutschland telefonieren» könne. Dabei verschweig Günther Jauch wesentliche Verbraucherinformationen: Das Angebot von 12 Cent gilt jeweils nur für ein Gespräch, das eben bis zu einer Stunde lang sein kann. Wenn mehrere kurze Gespräche innerhalb einer Stunde geführt werden, müssen pro Telefonat jeweils 12 Cent bezahlt werden.

Außerdem sagt Günther Jauch nichts darüber, dass es sich bei diesem Telefon-Angebot um einen kostenpflichtigen Extra-Tarif handelt. Diesen muss der Verbraucher zusätzlich zu seiner Grundgebühr für weitere 4,68 Euro im Monat hinzu kaufen.

Und wie in den Badezimmer-Spots, die vergangene Woche durch eine Einstweilige Verfügung gestoppt wurden, wird auch hier verschwiegen, dass alle Gespräche in Mobilfunknetze von diesem Zusatz-Tarif ausgeschlossen sind und wie gewohnt bezahlt werden müssen.

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