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Verbot für Telekom-Telefone mit Call-by-Call-Sperre
RegTP: Telekom muss Sinus 711/721 Net aus dem Verkauf nehmen
03. Dezember 2004
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat der Deutschen Telekom AG (DTAG) im Wege einer vorläufigen Anordnung untersagt, seine Festnetztelefone «T-Sinus 711 Net» (analog) und «T-Sinus 721 Net» (ISDN) zu verkaufen.
Hintergrund der Entscheidung sind mehrere Beschwerden von Wettbewerbern, weil beide Geräte die T-Com Netzwahl 01033 automatisch vor jedem Gespräch wählen und so die Nutzung von Call-by-Call und Preselection verhindern.
Nach Auffassung der zuständigen Beschlusskammer stellt die Einschränkung der Call-by-Call- und Preselection-Möglichkeit durch den Verkauf der Endgeräte «T-Sinus 711 Net» und «T-Sinus 721 Net» eine missbräuchliche Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten sowohl von Verbindungsnetzbetreibern als auch von Teilnehmernetzbetreibern dar.
Bei Ihrer Eil-Entscheidung habe die Behörde berücksichtigt, dass die DTAG weitere Endgeräte mit Call-by-call- und Preselection-Sperre in den Markt bringen könnte. Damit könnten Käufer dieser Geräte auf ungewisse Zeit Call-by-Call- und Preselection-Angebote anderer Anbieter nicht mehr nutzen. Den Wettbewerbern ginge somit ein beträchtliches Kundenpotential verloren. Damit schloss RegTP der Argumentation der Wettbewerber an.
Anfang November hat der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) ein schnelles Eingreifen der Regulierungsbehörde gegen solcher Endgeräte gefordert. Für die bereits verkauften Telefone fordert der VATM jetzt, dass Kunden unverzüglich der Code bereitgestellt wird, um die Voreinstellung dauerhaft ausschalten und die günstigen Wettbewerbsangebote wieder nutzen zu können.
Die Telekom prüft derzeit die Entscheidung. «Bei diesen Geräten handelt es sich um eine Sonder-Edition, die sich speziell an Kunden richtet, die solche eine 01033-Einstellung wünschen», so T-Com-Sprecher Walter Genz. Die Geräte haben eine spezielle Verpackung, auf der unter anderem auf die 01033-Einstellung deutlich hingewiesen wird. «Von einer Verhinderung des Call-by-Call Verfahrens oder der Preselection-Einstellung kann auch keine Rede sein», so Genz weiter, «da der Kunde die 01033-Voreinstellung für einen Call-by-Call oder Preselection-Wahlwunsch temporär ausstellen kann: Mit wenigen (vier) Tastenkombinationen».
Hintergrund der Entscheidung sind mehrere Beschwerden von Wettbewerbern, weil beide Geräte die T-Com Netzwahl 01033 automatisch vor jedem Gespräch wählen und so die Nutzung von Call-by-Call und Preselection verhindern.
Nach Auffassung der zuständigen Beschlusskammer stellt die Einschränkung der Call-by-Call- und Preselection-Möglichkeit durch den Verkauf der Endgeräte «T-Sinus 711 Net» und «T-Sinus 721 Net» eine missbräuchliche Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten sowohl von Verbindungsnetzbetreibern als auch von Teilnehmernetzbetreibern dar.
Bei Ihrer Eil-Entscheidung habe die Behörde berücksichtigt, dass die DTAG weitere Endgeräte mit Call-by-call- und Preselection-Sperre in den Markt bringen könnte. Damit könnten Käufer dieser Geräte auf ungewisse Zeit Call-by-Call- und Preselection-Angebote anderer Anbieter nicht mehr nutzen. Den Wettbewerbern ginge somit ein beträchtliches Kundenpotential verloren. Damit schloss RegTP der Argumentation der Wettbewerber an.
Anfang November hat der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) ein schnelles Eingreifen der Regulierungsbehörde gegen solcher Endgeräte gefordert. Für die bereits verkauften Telefone fordert der VATM jetzt, dass Kunden unverzüglich der Code bereitgestellt wird, um die Voreinstellung dauerhaft ausschalten und die günstigen Wettbewerbsangebote wieder nutzen zu können.
Die Telekom prüft derzeit die Entscheidung. «Bei diesen Geräten handelt es sich um eine Sonder-Edition, die sich speziell an Kunden richtet, die solche eine 01033-Einstellung wünschen», so T-Com-Sprecher Walter Genz. Die Geräte haben eine spezielle Verpackung, auf der unter anderem auf die 01033-Einstellung deutlich hingewiesen wird. «Von einer Verhinderung des Call-by-Call Verfahrens oder der Preselection-Einstellung kann auch keine Rede sein», so Genz weiter, «da der Kunde die 01033-Voreinstellung für einen Call-by-Call oder Preselection-Wahlwunsch temporär ausstellen kann: Mit wenigen (vier) Tastenkombinationen».
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n12044.html