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Bundesnetzagentur schaltet mehrere 0900 Rufnummern ab
Neue Maßnahmen gegen telefonische Gewinnversprechen
Die Bundesnetzagentur hat in der vergangenen Woche erneut Maßnahmen zur Bekämpfung telefonischer Gewinnversprechen ergriffen. Im Einzelnen hat die Bundesnetzagentur die Abschaltung von 26 hochpreisigen (0)900er-Rufnummern angeordnet. Zusätzlich hat sie für 18 zugeteilte, noch nicht geschaltete Rufnummern präventive Schaltungsverbote verhängt. Dadurch soll verhindert werden, dass diese Rufnummern künftig technisch überhaupt erreichbar sind und missbraucht werden können. Die Maßnahmen wurden parallel zu einer Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Kriminalpolizei Offenburg durchgeführt.
Gleichzeitig mit der Abschaltung der Rufnummern hat die Bundesnetzagentur für Verbindungen zu neun der von der Abschaltung betroffenen Rufnummern jeweils ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen. Dabei handelt sich um folgende Rufnummern: (0)900 3 102104; (0)900 3 102109; (0)900 3 196704; (0)900 3 196706; (0)900 3 210205; (0)900 3 240205; (0)900 5 106679; (0)900 5 779932; (0)900 5 779931. Die von der Bundesnetzagentur verhängten Rechnungslegungsverbote bedeuten, dass betroffenen Verbrauchern die über die jeweilige Rufnummer im genannten Zeitraum zu Stande gekommenen Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbrauchern bereits Rechnungen zugegangen sind, greift das Verbot der Inkassierung, die Forderungen dürfen also nicht mehr eingezogen werden.
Hintergrund für die Maßnahmen der Bundesnetzagentur waren erneut Verbraucherbeschwerden zu vorgetäuschten telefonischen Gewinnbenachrichtigungen über unterschiedliche Geldbeträge. Verbraucher berichteten, eine automatisierte Anrufmaschine habe einen realen Gesprächspartner suggeriert und sie aufgefordert zum Gewinnabruf eine hochpreisige (0)900er-Rufnummer anzuwählen.
Die Maßnahmen der Bundesnetzagentur richteten sich gegen insgesamt sieben Unternehmen, die bereits zuvor bei der Bundesnetzagentur auffällig geworden waren. Aufgrund der durch die erneuten Verstöße ausgelösten Maßnahmen stehen diesen Unternehmen von nun an keine (0)900er Rufnummern mehr zur Verfügung, so die Bundesnetzagentur.