Verbraucherschützer verklagen Facebook

Mangelnder Datenschutz und Auslesen von Nutzerdaten in Kritik

29. November 2010

Das soziale Netzwerk Facebook steht immer wieder in der Kritik. Vor allem in Deutschland wird immer wieder der Datenschutz und der Umgang mit persönlichen Daten bei Facebook kritisiert. Nun wollen Verbraucherschützer das Netzwerk gerichtlich zur Einhaltung der hierzulande geltenden Datenschutzbestimmungen zwingen. So hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nach eigener Mitteilung Klage gegen Facebook vor dem Landgericht Berlin eingereicht. Nach Ansicht der Verbraucherschützer verstoßen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen gegen geltende Verbraucherrechte.

Hauptkritikpunkte sind der Adressbuch-Import und die Einladung von Nicht-Mitgliedern, die so genannte »Freundefinder«-Funktion. Mit dieser Funktion können Facebook-Mitglieder ihren gesamten Datenbestand wie die E-Mail-Adresse und Namen der Freunde, die keine Mitglieder auf Facebook sind, in das Netzwerk importieren. »Die E-Mail-Adressen werden dazu genutzt, die Freunde auf Facebook einzuladen und sich dort zu registrieren. Dies erfolgt ohne die erforderliche Einwilligung der Eingeladenen«, kritisiert Carola Elbrecht, Leiterin des vzbv-Projekts »Verbraucherrechte in der digitalen Welt«.

Darüber hinaus regelt Facebook, dass Drittanbieter, deren Dienste - zum Beispiel Spiele oder Grußkarten - über die Profile der Mitglieder eingebunden sind, auch auf die Daten der Freunde zugreifen können. Erneut in der Kritik stehen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. So muss etwa der Nutzer laut vzbv zuerst Fan der sogenannten »Facebook Site Governance«-Seite werden, um über Änderungen der Bedingungen informiert zu werden.

Facebook habe laut vzbv nicht auf die Abmahnung der Verbraucherorganisation reagiert. »Wir sehen uns daher gezwungen, die Einhaltung von Verbraucher- und Datenschutzstandards gerichtlich zu erzwingen«, so vzbv-Vorstand Gerd Billen.

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