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Schärfere Regeln gegen unlautere Telefonwerbung gefordert
Verbraucherzentrale Bundesverband will eine Bestätigungslösung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat anlässlich der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates zusätzliche gesetzliche Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung gefordert. Nach Ansicht der Verbraucherschützer habe das geltende Gesetz die Missstände nicht behoben. Der vzbv begrüßt daher die Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen, eine »Bestätigungslösung« gesetzlich zu verankern. Am Telefon abgeschlossene Verträge würden dann erst wirksam, wenn Verbraucher sie schriftlich bestätigen. Auch soll das entsprechende Bußgeld auf 250.000 Euro erhöht sowie strengere Anforderungen an die Einwilligung der Verbraucher in Werbeanrufe festgelegt werden.
Das geltende Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung erlaubt bereits seit August 2009, am Telefon abgeschlossene Verträge zu widerrufen. Die Praxis zeigt allerdings, dass die Betroffenen häufig unzureichend oder gar nicht über ihr Recht belehrt werden, so vzbv. Hinzu kommt, dass es sich häufig um unseriöse Unternehmen handelt. Ein typischer Fall: Die Anrufer überrumpeln die Verbraucher und überreden sie, sich in Listen zur Teilnahme an Gewinnspielen eintragen zu lassen. Hierfür erfragen sie Kontonummer und Bankleitzahl und ziehen anschließend den monatlichen Beitrag vom Konto ein. In anderen Fällen werden Verbraucher veranlasst, sich gegen Bezahlung in Werbesperrlisten eintragen zu lassen.
»Solange Verbraucher selbst aktiv werden müssen, um sich aus unlauter angebahnten Verträgen zu lösen, wird sich an der Situation nichts ändern«, erklärt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Eine Bestätigungslösung sei daher der richtige und notwendige Schritt.
Als Beispiel nennt vzbv die neue Regelung in Österreich. Im dortigen Konsumentenschutzgesetz ist seit dem 2. Mai geregelt, dass bei Gewinnzusagen, Wett- und Lotteriedienstleistungen ein unzulässig am Telefon geschlossener Vertrag nichtig ist, wenn der Verbraucher sich auf diese Regelung beruft.