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Bundesrat stoppt das neue Telekommunikationsgesetz
Neues Telekommunikationsrecht geht in den Vermittlungsausschuss
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag in seiner Abstimmung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes den Vermittlungsausschuss angerufen. Damit sollen einige medienpolitische Verbesserungen erreicht werden. So wollen die Länder unter anderem mögliche weitere Erlöse aus der Versteigerung von Funkfrequenzen für den flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsbreitbandausbau einsetzen. Zudem besteht der Bundesrat darauf, dass künftige Verordnungen der Bundesregierung zur Förderung der Transparenz und Kostenkontrolle auf dem Telekommunikationsmarkt seiner Zustimmung bedürfen.
Neben den strittigen Punkten sollte die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes auch mehre Schutz für Verbraucher mit sich bringen, etwa durch kostenlose Warteschleifen bei den Service-Hotlines und die Pflicht zur Tarifansage bei Call-by-Call Diensten. Das Gesetz sollte ursprünglich zum 1. März 2012 in Kraft treten. Durch den Vermittlungsausschuss kann sich dieses Datum allerdings verzögern.
