Call-by-Call: Nachberechnung von Verbindungen

one4one rechnet Gespräche ab Oktober 2011 nach

19. März 2012

In den letzten Wochen haben viele Call-by-Call Nutzer mit ihrer Telekom-Rechnung Nachforderungen für Verbindungen aus dem letzten Jahr erhalten. Betroffen sind Kunden, die mit Vor-Vorwahlen der Firma one4one - 010011, 01032, 01045 und 01068 - zwischen Oktober und Dezember 2011 telefoniert haben. Auf unsere Nachfrage hin hat das Unternehmen erklärt, dass »der Netzbetreiber die Daten zur Abrechnung der Gespräche erst spät zur Verfügung gestellt hat«. Daher konnten diese Verbindungen auch erst später abgerechnet werden.

Für die Kunden bedeutet die späte Rechnungsstellung allerdings, dass sie die Verbindungen eher schlecht überprüfen können. Auf jeden Fall sollen sie abgerechnete Verbindungen auf der Einzelverbindungsübersicht prüfen. Sollte dieser bei der Telekom-Rechnung fehlen, besteht die Möglichkeit, diesen beim Anbieter anzufordern. Seitens der Bundesnetzagentur heißt es, dass die Abrechnung schon mit Verzögerung auch nach Monaten erfolgen kann, solange dies vor dem Ablauf der Verjährungsfrist erfolgt. Diese richtet sich nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB, §195) und beträgt drei Jahre. Dennoch hat der Kunde gemäß §45i Telekommunikationsgesetz den Anspruch auf einen Nachweis der einzelnen Verbindungen durch das Unternehmen, wenn er diese Beträge beanstandet.

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