EU Parlament stimmt für Abschaffung von Roaming-Gebühren

Auch Regelungen zu Netzneutralität beschlossen

03. April 2014

Das Europäische Parlament hat am Donnerstag über das so genannte »Telekom-Paket« abgestimmt. Dabei wurde beschlossen, dass die Roaming-Gebühren für Mobilfunk-Nutzer innerhalb der EU zum Ende 2015 wegfallen. Gleichzeitig hat sich das EU-Parlament pro Netzneutralität ausgesprochen.

Keine Roaming-Gebühren in der EU ab Dezember 2015

Mit der Verordnung für einen einheitlichen Telekommunikationsmarkt sollen Roaming-Gebühren zum 15. Dezember 2015 abgeschafft werden. Damit dürfen ab Weihnachten 2015 keine zusätzlichen Gebühren für Telefongespräche, SMS-Versand und Internetnutzung mit dem Handy im EU-Ausland anfallen. Hierfür hat sich in der Vergangenheit die EU-Kommissarin Neelie Kroes stark gemacht und den entsprechenden Gesetztesvorschlag gemacht.

»Im Jahr 2010 habe ich angekündigt, dass ich bis Ende 2015 die Roaming-Gebühren abschaffen würde, und jetzt stehen wir kurz davor«, erklärte Kroes zu dem Beschluss. »Zusätzlich zu dem offensichtlichen Roaming-Hindernis werden wir bald auch viele andere Hindernisse beseitigen, damit die EU-Bürger unabhängig davon, wo sie sich gerade befinden, offene und nahtlose Kommunikationsmöglichkeiten nutzen können«.

EU-Parlament votiert für Netzneutralität

Weiterhin haben die EU-Abgeordneten klare Regeln gefordert, die Internet-Zugangsanbieter davon abhalten, bestimmte Dienstleistungen auf Kosten anderer Leistungen zu begünstigen. Dabei haben die Abgeordneten unterstrichen, dass Internetzugang im Einklang mit dem Grundsatz der Netzneutralität angeboten werden soll. »Netzneutralität« bezeichnet den Grundsatz, nach dem der gesamte Internetverkehr ohne Diskriminierung, Einschränkung oder Beeinträchtigung und unabhängig von Absender, Empfänger, Art, Inhalt, Gerät, Dienst oder Anwendung gleich behandelt wird.

So hat das EU-Parlament die Liste von Ausnahmefällen, in welchen Anbieter den Internetzugang blockieren oder verlangsamen dürfen, verkürzt. Laut den Abgeordneten soll dies nur erlaubt sein, um Gerichtsbeschlüsse durchzusetzen, die Netzsicherheit zu gewährleisten oder um vorübergehende Netzwerküberlastungen zu verhindern. Sollten solche Maßnahmen genutzt werden, müssen diese »transparent, nicht diskriminierend, verhältnismäßig und erforderlich sein« und sie dürfen nicht »länger als notwendig aufrechterhalten« werden. Die EU-Kommission hatte in ihrem Entwurf mehr Ausnahmen vorgeschlagen.

Gleichzeitig dürfen Zugangsanbieter auch zukünftig Spezialdienste wie »Video on Demand« oder betriebsnotwendige und datenintensive Cloud-Anwendungen zur Datenspeicherung in höherer Qualität anbieten, solange diese Leistungen »die Verfügbarkeit oder Qualität der Internetzugangsdienste nicht beeinträchtigen«, welche anderen Unternehmen oder Diensten angeboten werden.

Jetzt werden die EU-Mitgliedstaaten den Verordnungsvorschlag weiter prüfen. Die EU-Kommission geht davon aus, dass bis Ende 2014 eine endgültige Einigung zu dem Vorschlag erzielt wird.

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