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Call-by-Call und Preselection an Telekom-Anschlüssen bleiben
Bundesnetzagentur hat Künftige Rahmenbedingungen für Regulierung festgelegt
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihre Entscheidung über die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse der Telekom Deutschland GmbH (Telekom) in den nächsten Jahren bekannt gegeben. Demnach muss die Telekom auch künftig Call-by-Call und Preselection für Telefongespräche erlauben.
Im März hatte die Bundesnetzagentur einen ersten Entscheidungsentwurf zur nationalen Konsultation veröffentlicht und anschließend der EU-Kommission im üblichen Verfahren zur Stellungnahme vorgelegt. Dieses Verfahren sei nun abgeschlossen, so die Bundesnetzagentur.
Trotz verbreiteter Flatrate- und Bündelangebote stellen die Möglichkeit der fallweisen oder dauerhaften Auswahl eines anderen Netzbetreibers - so genannte Call-by-Call und Preselection - für bestimmte Kundengruppen noch immer eine wichtige Option dar, stellen die Regulierer fest.
Bereits im März sagte Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM Verbandes, es würden noch täglich 25 Millionen Minuten über Call-by-Call oder Preselection telefoniert. Vor allem die ältere Generation entscheide sich bewusst für Call-by-Call-Angebote und nutze diesen Service besonders intensiv. Auch die Zahlen der Bundestnetzagentur zeigen, dass die Verbraucher im vergangenen Jahr etwa 7 Milliarden Gesprächsminuten über Call-by-Call und Preselection gehürt haben.

Eingang zum Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Bisherige Regulierung der Festnetz-Anschlüsse wird fortgesetzt
Die Entgelte für Festnetz-Telefonanschlüsse bei der Telekom unterliegen aufgrund der Entscheidung, wie bisher, einer nachträglichen Regulierung. Danach überprüft die Bundesnetzagentur die Entgelte, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie missbräuchlich sind und daher nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Insgesamt wird damit das bisherige Regulierungsregime im Bereich der Festnetz-Endkundenanschlüsse im Wesentlichen weiter fortgesetzt.
Eine turnusmäßig vorgenommene Marktuntersuchung hatte ergeben, dass die Telekom auf dem Markt für Festnetz-Endkundenanschlüsse nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht verfügt, begründet die Bundesnetzagentur die Notwendigkeit dieser Entscheidung. Gleichzeitig wurden neue Ausnahmen für die Regulierung festgelegt. So sind Telefonanschlüsse, die die Telekom Großkunden im Rahmen von Gesamtverträgen mit einem Jahresnettoumsatz von mehr als 500.000 Euro bereitstellt, von dieser Entscheidung ausgeschlossen. In diesem Marktsegment konnte keine beträchtliche Marktmacht der Telekom mehr festgestellt werden, erklärte die BNetzA.