Bundesnetzagentur geht gegen neue SMS-Fallen vor

Vermeintlich private Kontaktanfragen haben zu hohen Rechungen geführt

19. September 2014

Die Bundesnetzagentur geht erneut gegen SMS-Abzocker vor. Im jüngsten Fall haben Nutzer auf vermeintlich private SMS reagiert und danach Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten. Die Bundesnetzagentur hat nun 60 Rufnummern abgeschaltet, rechtswidrig genutzt wurden, und Verbote der Rechnungslegung und Inkassierung erlassen.

Der Sachverhalt

Seit April 2014 erhielten zahlreiche Verbraucher per unverlangter SMS insbesondere angebliche private Kontaktwünsche. Die SMS sollen zum Rückruf auf darin genannte Mobilfunk- oder Ortsnetzrufnummern animieren, erklärt die Bundesnetzagentur. Statt einen persönlichen Kontakt zu erreichen, wird dem Verbraucher bei einem Anruf der beworbenen Rufnummern unterstellt, die kostenpflichtigen Chat-Dienste »Flirt und Party Flatrate« oder »Flirt & Erotik Chat« telefonisch bestellt zu haben. Die betroffenen Verbraucher erhalten kurze Zeit später eine Rechnung eines Unternehmens mit Absenderadressen in Sofia, Hamburg oder Düsseldorf. Offene Forderungen des Anbieters werden im weiteren Verlauf durch verschiedene Inkassounternehmen eingefordert.

Rufnummern-Abschaltung und Inkasso-Verbot

Insgesamt hat die Bundesnetzagentur seit Ende April 2014 die Abschaltung von 522 Rufnummern verfügt. Zugleich hat die Behörde gegenüber der Firma und den beauftragten Inkassounternehmen Verbote der Rechnungslegung und Inkassierung erlassen. Damit sollen Verbraucher vor unberechtigten Forderungen geschützt werden.

Verbraucher, die eine Rechnung des Anbieters oder eines beauftragten Inkassounternehmens erhalten, sollten sich auf die von der Bundesnetzagentur erlassenen Verbote berufen. Danach dürfen den betroffenen Verbrauchern die durch die Anwahl der Rufnummern entstandenen Forderungen weder in Rechnung gestellt noch eingefordert werden.

Den Verbrauchern, die diese Rechnungen bereits bezahlt haben, empfiehlt die Bundesnetzagentur ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder von Rechtsanwälten zu versuchen, das Geld zurückfordern.

Vorsicht vor unerwünschten SMS

»Verbraucher sollen auf unverlangte SMS von unbekannten Absendern nicht reagieren. Dies gilt in erster Linie für SMS mit vermeintlich persönlichen Inhalten oder Kontaktwünschen«, empfiehlt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Der missbräuchliche Charakter dieser SMS wird in der Regel erst im Nachhinein deutlich. Unseriöse Anbieter verleiten Verbraucher gerade durch die Angabe von scheinbar unbedenklichen Kontaktrufnummern, wie herkömmlichen Mobilfunk- oder Ortsnetzrufnummern, zu unbedachten und voreiligen Anrufen oder SMS, so Homann weiter.

Die Bundesnetzagentur schaltet immer wieder rechtswidrig genutzte Rufnummern ab und ergreift auch weitere Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch. Eine Übersicht dieser Maßnahmen ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/Massnahmenliste zu finden. Dabei ist die Behörde auf Hinweise der Verbraucher angewiesen. Nutzer sollten Hinweise und Beschwerden zu unverlangten SMS an die Bundesnetzagentur richten.

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