vzbv mahnt Entwickler von Pokémon Go ab

Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen enthalten unzulässige Klauseln

21. Juli 2016

Das Smartphone-Spiel »Pokémon Go« ist aktuell in aller Munde. Die einen spielen es gerne, die anderen lehnen es strickt ab. Es gibt sowohl Stimmen für das Spiel, etwa wegen viel Bewegung für die Spieler, als auch Sicherheitsbedenken. Denn während die Nutzer eine Spielfigur suchen und fangen, lässt sich in realer Zeit deren Standort und damit auch Zugänglichkeit bestimmter Orte verfolgen. Doch gegen das Spiel des kalifornischen Entwicklers Niantic gibt es auch weitere Datenschutz-relevante Bedenken, auf die auch die Spieler achten sollten.

Das Spielekonzept setzt voraus, dass Nutzerinnen und Nutzer personenbezogene Daten preisgeben. Diese verstoßen nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Teil gegen deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards. Der vzbv hat nun insgesamt 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen abgemahnt. Gibt das Unternehmen keine Unterlassungserklärung ab, droht ein Klageverfahren, teilten die Verbraucherschützer mit.

»Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards halten. Da sehen wir in den Geschäftsbedingungen von Pokémon Go noch erheblichen Nachholbedarf«, meint Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv.

Pokemon Go App im Google Play
Pokemon Go App (Screenshot: Google Play)

Anonymes Spielen unmöglich

Vor der Nutzung der beliebten Spiel-App müssen Spieler sich beim Entwickler Niantic über ein Google-Konto oder im Pokémon Trainer Club (PTC) anmelden und neben Nutzerdaten wie der E-Mail-Adresse auch die Standortdatenfunktion ihrer Smartphones oder Tablets freigeben. Anonymes Spielen wird dadurch praktisch unmöglich gemacht, kritisieren die Verbraucherschützer. Bei einem genaueren Blick auf die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen seien dem vzbv weitere kritische Punkte aufgefallen. So kann Niantic den einmal geschlossenen Vertrag mit dem Nutzer jederzeit abändern oder Dienste ganz einstellen. Davon betroffen wären auch In-App-Käufe mit echtem Geld. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Weiter enthalten die Nutzungsbedingungen weitreichende Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse. Für die Anwendung soll kalifornisches Recht gelten. Widersprechen Verbraucher nicht rechtzeitig im Vorfeld, sollen sie bei Streitigkeiten ein Schiedsgericht in den USA anrufen.

Weitergabe personenbezogener Daten möglich

Auch die Datenschutzerklärung verletzt nach Auffassung des vzbv deutsches Datenschutzrecht, etwa durch schwer verständliche oder zu weitreichende Einwilligungserklärungen. So können personenbezogene Daten nach Ermessen von Niantic unter anderem an private Dritte weitergegeben werden.

Der vzbv hat das Unternehmen nun abgemahnt und aufgefordert für insgesamt 15 Vertragsbestimmungen bis zum 9. August 2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Lenkt Niantic ein, darf es die Klauseln künftig nicht mehr verwenden. Gibt das Unternehmen keine Unterlassungserklärung ab, wird der vzbv die Einreichung einer Klage prüfen.

Auf Straßenjagd nach kleinen Monstern

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind derzeit auf der Jagd nach den kleinen Taschenmonstern namens Pokémon. Die Phantasiewesen sind schon lange sehr populär, vor allem bei Kindern. Dies macht sich nun die Anwendung der in Kalifornien ansässigen Entwicklerfirma Niantic zu Nutze. Seit dem offiziellen Start in Deutschland am 13. Juli 2016 belegt das Spiel Spitzenpositionen in den deutschen App-Stores von Apple und Google. Sie verwendet das Prinzip der sogenannten Augmented Reality, bei der die virtuelle und die echte Welt auf dem Smartphone-Bildschirm verschmelzen. Die Taschenmonster werden anhand einer echten Straßenkarte innerhalb der App im öffentlichen Raum sichtbar und von den Spielern eingesammelt. Spieler lassen dann ihren Monsterbestand im Duell mit anderen antreten. Die Monster des Gewinners werden stärker und erhalten mehr Fähigkeiten.

Hoher Verbrauch beim Datenvolumen und Akku

Beachten müssen die Spieler auch den mobilen Datenverbrauch. Denn solange sie unterwegs die kleinen Tierchen suchen, werden laufend Daten über das Smartphone übertragen. Dabei wird vor allem das mobile Datenvolumen belastet, da ein WLAN Netz beim ständigen Ortswechsel im Freien eher selten zur Verfügung steht. Deshalb sollten Nutzer der Pokémon Go App ihren Datenverbrauch und den Datentarif stets genau im Blick haben. Die sehr verbreiteten Tarife mit 500 MB ungedrosseltes Datenvolumen reichen für nur wenige Spiel-Stunden. Wer mehr unterwegs auf der Pokémon-Jagt sein will und nebenbei auch im Internet surfen oder Videos anschauen möchte, benötigt einen Tarif mit deutlich mehr Datenvolumen. Außerdem belastet Pokémon Go Spielen den Handy-Akku, so dass dieser noch schneller zur Neige geht als sonst. Damit müssen die Spieler das Smartphone öfter an die Steckdose anschließen oder ein Akku-Pack mitnehmen.

Quelle: u.a. Mitteilung des vzbv

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