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Prepaid-Karten-Kauf: Video-Ident Verfahren bei der Telekom
Strengere Regeln bei SIM-Karten-Kauf ab 01. Juli 2017
Ab dem 1. Juli 2017 gelten für den Erwerb von Prepaid-Karten strengere Regeln. So müssen sich Kunden auch beim Kauf übers Internet mit gültigen Ausweisdokumenten ausweisen. Nachdem bereits die anderen großen Mobilfunkanbieter Telefónica und Vodafone sich zum neuen Verfahren geäußert haben, hat auch die Telekom bekannt gegeben, wie Kunden ihre Prepaid-Karten künftig aktivieren können. Dabei setzt die Telekom, wie die anderen Anbieter auch, auf das Video-Ident-Verfahren.
Beim Kauf von Prepaid-Karten in einem Telekom-Shop oder im Fachhandel ist es bereits üblich, dass die Mitarbeiter die Identität der Käufer anhand eines Ausweises prüfen und die korrekten Daten erfassen. Nun soll das für alle Vertriebskanäle gelten. Hintergrund ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (§ 111 TKG), durch die Kriminalität und Terrorismus besser bekämpft werden sollen. Konkret sollen SIM-Karten durch die Erhebung und Prüfung der Daten ihrem Besitzer eindeutig zugeordnet werden können.
In Kanälen ohne persönlichen Kundenkontakt wie dem Onlineshop oder im SB-Mitnahmegeschäft (Drogerien, Tankstellen etc.) setzt die Telekom auf das so genannte Video-Ident-Verfahren, das Kunden häufig schon von Banken kennen. Dabei wird per Video-Chat das gültige Ausweisdokument geprüft, bevor die Aktivierung der Prepaid-Karte erfolgen kann. Die Telekom bietet dieses Verfahren schon seit einigen Wochen für den Onlineshop an. Bisher seien die Kundenreaktionen sehr positiv, so das Unternehmen.
Die Telekom spricht sich für eine Vereinheitlichung der Legitimationsanforderungen auf europäischer Ebene. Schließlich können durch den Wegfall der Roaming-Gebühren innerhalb der EU auch im Ausland erworbene Prepaid-Karten leicht verwendet werden. Die Regeln sollten deshalb europaweit angeglichen werden, erklärt das Unternehmen.
Bild und Quelle: Mitteilung der Deutschen Telekom